3. Änderung des Bebauungsplans SW1 "Wohnsiedlung Grüner Weg" der Stadt Schönewalde

Schönewalde

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 32 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Schönewalde

Die Stadt Schönewalde verfügt seit dem 27.10.1992 über einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan SW1 „Wohnsiedlung Grüner Weg“ sowie seit dem 21.11.1997 über eine 1. Änderung des Bebauungsplanes SW1 und seit dem 23.07.2021 über eine 2. Änderung des Bebauungsplans.

Der Anlass zur 3. Änderung des Bebauungsplanes SW1 ergibt sich hinsichtlich der baulichen Ausnutzung der relativ kleinen noch unbebauten Baugrundstücke nördlich der Straße „Grüner Weg“. Für die im Bebauungsplan getroffenen Bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zur Sockelhöhe und Wandhöhe, zu den Dächern (Dacheindeckung, Dachvorsprung, Dachaufbauten, Dachneigung), zu Vorgärten, Einfriedungen usw. zu Werbeanlagen und Antennenanlagen bestehen gemäß der geltenden Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) keine Vorgaben und auch keine gemeindlichen Erfordernisse.

Die Verwaltung empfiehlt die Aufhebung der Bauordnungsrechtlichen Festsetzungen. Das Aufstellungsverfahren der 3. Änderung des Bebauungsplanes SW1 soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Der Bebauungsplan darf im beschleunigten Verfahren nur aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche i.S. des § 19 Abs. 2 der BauNVO von insgesamt weniger als 20.000 m² festgesetzt wird.

Der Planbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans hat eine Gesamtfläche von ca. 30.000 m², die auf 40 – max. 60% bebaubar wird, so dass die zulässige Grundfläche max. 18.000 m² erreicht.

Die Stadt Schönewalde verfügt seit dem 27.10.1992 über einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan SW1 „Wohnsiedlung Grüner Weg“ sowie seit dem 21.11.1997 über eine 1. Änderung des Bebauungsplanes SW1 und seit dem 23.07.2021 über eine 2. Änderung des Bebauungsplans.

Der Anlass zur 3. Änderung des Bebauungsplanes SW1 ergibt sich hinsichtlich der baulichen Ausnutzung der relativ kleinen noch unbebauten Baugrundstücke nördlich der Straße „Grüner Weg“. Für die im Bebauungsplan getroffenen Bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zur Sockelhöhe und Wandhöhe, zu den Dächern (Dacheindeckung, Dachvorsprung, Dachaufbauten, Dachneigung), zu Vorgärten, Einfriedungen usw. zu Werbeanlagen und Antennenanlagen bestehen gemäß der geltenden Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) keine Vorgaben und auch keine gemeindlichen Erfordernisse.

Die Verwaltung empfiehlt die Aufhebung der Bauordnungsrechtlichen Festsetzungen. Das Aufstellungsverfahren der 3. Änderung des Bebauungsplanes SW1 soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Der Bebauungsplan darf im beschleunigten Verfahren nur aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche i.S. des § 19 Abs. 2 der BauNVO von insgesamt weniger als 20.000 m² festgesetzt wird.

Der Planbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans hat eine Gesamtfläche von ca. 30.000 m², die auf 40 – max. 60% bebaubar wird, so dass die zulässige Grundfläche max. 18.000 m² erreicht.

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