Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "01 Kirchsteig" im Ortsteil Pfaffendorf der Gemeinde Rietz-Neuendorf
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 59 Tage –durchführende Organisation
Rietz-NeuendorfDie Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 28.04.2026 mit Beschluss-Nr. B-0646/2026 beschlossen den bestehenden Bebauungsplan „01“- Kirchsteig im Ortsteil Pfaffendorf zu ändern.
Bisheriger B-Plan und Lage des Plangebietes:
Der Bebauungsplan „01“ Kirchsteig der damaligen Gemeinde Pfaffendorf trat im Jahr 2000 in Kraft. Er regelt im Wesentlichen die Bebauung entlang der Straße „Am Kirchsteig“. Der Bebauungsplan ist noch gültig. Das von der Änderung betroffene Plangebiet liegt westlich des Ortskernes von Pfaffendorf und wird durch die Straßen „Am Kirchsteig“ und „Lamitsch“ umrahmt. Es umfasst Teile des Flurstückes 326, Flur 5 in der Gemarkung Pfaffendorf.
Ziele der Planung:
Es ist geplant den bisher als Grünfläche festgesetzten Bereich für eine Bebauung mit einer Physiotherapiepraxis zu nutzen, dafür sollen zusätzliche Flächen für Ersatz- und Ausgleichsflächen festgesetzt werden.
Ziel des Bauleitverfahrens soll die Schaffung von Baurecht für die geplante Physiotherapiepraxis unter Berücksichtigung der entsprechenden Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen sein.
Stefan Horstmann
Leiter Bauamt
Tel.: 033672-60827
E-Mail: s.horstmann@rietz-neuendorf.de