Bebauungsplan "Ausbau Wernitzer Weg 5", OT Markee, verkürzte, erneute Offenlage
B-Plan
Nach Ausarbeitung der Abwägungsempfehlungen zu den im Rahmen der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Fertigstellung der endgültigen Planfassung des Bebauungsplans sind auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.11.2024 die Beschlüsse zur erforderlichen Abwägung der Behördenstellungnahmen und zur Satzung des Bebauungsplans (Planungsstand: 20. September 2024) gefasst worden.
Im Ergebnis einer den Gegenstand künftiger Bauantragsinhalte betreffenden Vorabstimmung des Bauamtes Nauen und der Vorhabenträgerin für den geplanten Garten- und Landschaftsbaubetrieb mit dem Bauordnungsamt des Landkreises Havelland am 26.02.2025 hat das Bauordnungsamt eine nochmalige Überarbeitung des Bebauungsplans gefordert, um alle von der Vorhabenträgerin geplanten Anlagen der Hauptnutzung genehmigen zu können.
Daher wurde der 2. Entwurf des Bebauungsplans (Planungsstand: 22. Mai 2025) erarbeitet, anstatt den bereits in der Fassung vom 20. September 2024 als Satzung beschlossenen Bebauungsplan zur Genehmigung einzureichen.
Zum 2. Entwurf des Bebauungsplans ist gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Gemäß § 4a Abs. 3 Sätze 2 bis 4 BauGB erfolgt die Beteiligung nur zu den im 2. Entwurf des Bebauungsplans geänderten und ergänzten Teilen, wird die Dauer der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung auf 14 Tage verkürzt und wird die erneute Behördenbeteiligung auf die von der Änderung und Ergänzung allein betroffene Fachabteilung Immissionsschutz des Landesumweltamtes Brandenburg beschränkt.
Sollten im Ergebnis des nochmaligen Beteiligungsverfahrens keine weiteren Überarbeitungen mehr erforderlich werden, welche die Grundzüge der Planung betreffen, kann der Bebauungsplan sodann der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt werden.
Frau Jeanette Schmohl
Tel.-Nr.: 03321 408240
B-Plan