Bebauungsplan "Ehemaliges KITA-Gelände" OT Wolsier Gemeinde Havelaue
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
–durchführende Organisation
Amt RhinowDie Gemeindevertretung Havelaue hat mit Beschluss-Nr. 0124/19 am 22.05.2019 den Bebauungsplan "Ehemaliges KITA-Gelände" OT Wolsier Gemeinde Havelaue nebst Begründung als Satzung nach § 13b als BauGB beschlossen. Die Satzung des Bebauungsplanes wurde am 20.06.2019 öffentlich bekannt gemacht, damit ist der B-Plan rechtskräftig geworden.
Am 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht einen Bebauungsplan in Baden-Würtemberg, der ebenfalls im Verfahren
nach §13b BauGB aufgestellt wurde, im Normenkontrollverfahren wegen des Verstoßes gegen EU-Recht für unwirksam erklärt.
Diese Entscheidung betrifft aber letztendlich alle b-Pläne, die im Verfahren nach §13b BauGB ohne Umweltprüfung aufgestellt wurden und somit auch diesen B-Plan.
Aus diesem Grund hat die Gemeindevertretung Havelaue beschlossen, den Bebauungsplan im Normalverfahren zu erstellen und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.
Amt Rhinow
Bauamt
Herr Rochus
033875/36626
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