Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Wittstock" 17291 Nordwestuckermark

Wittstock

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 35 Tage  

durchführende Organisation

Photovoltaikanlage als BgA der Gemeinde Nordwestuckermark

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Wittstock” der Gemeinde Nordwestuckermark zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Wittstock der Gemeinde Nordwestuckermark zuzulassen. Es ist beabsichtigt, ein sonstiges Sondergebiet „Photovoltaik“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO auszuweisen.

Diese Bekanntmachung und der Entwurf des o. g. Bauleitplanes mit der dazugehörigen Begründung, einschließlich Umweltbericht (als Ergebnis der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 u. § 2a BauGB) und die Anlagen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan, als auch die nach Einschätzung der Gemeinde Nordwestuckermark wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen sowie die Angaben darüber welche Arten umweltbezogener Informationen vorliegen, werden zur Möglichkeit der Einsichtnahme gem. § 3 Abs. 2 BauGB

vom 15.04.2026 bis 22.05.2026

im Internet auf der auf der Homepage der Gemeinde Nordwestuckermark unter der Internetadresse www.nordwestuckermark.de/bekanntmachungen/index.php#content veröffentlicht.

Weiterhin werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://bb.beteiligung.diplanung.de (Suchfeld: 17291 – vBPlan PVFFA Wittstock Nordwestuckermark) zugänglich gemacht. Zusätzlich liegen der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen als eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während des Auslegungszeitraumes

vom 15.04.2026 bis 22.05.2026

in der Gemeinde Nordwestuckermark, Amtsstraße 8, 17291 Nordwestuckermark zu den Öffnungszeiten:

Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Innerhalb der oben genannten Frist können Stellungnahmen zum Entwurf über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Wittstock” der Gemeinde Nordwestuckermark abgegeben werden:

1. elektronisch übermittelt an folgende mail Adresse: klimaschutz@nordwestuckermark.de

2. schriftlich an die Amtsverwaltung der Gemeinde Nordwestuckermark, Amtsstr. 8 in 17291 Nordwestuckermark,

Fax: 039852/479-214

3. oder während der Dienststunden in der Amtsverwaltung der Gemeinde Nordwestuckermark zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 Nr. 3. BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Wittstock” der Gemeinde Nordwestuckermark unberücksichtigt bleiben können.

SMB

Sebastian Müller

Dipl-Ing. (FH)

Wriezener Straße 36

16259 Bad Freienwalde

tel.: 03344 477 99 23

mobil: 0172 15 49 525

mail: info@smb-planung.de

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Wittstock” der Gemeinde Nordwestuckermark zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Wittstock der Gemeinde Nordwestuckermark zuzulassen. Es ist beabsichtigt, ein sonstiges Sondergebiet „Photovoltaik“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO auszuweisen.

Diese Bekanntmachung und der Entwurf des o. g. Bauleitplanes mit der dazugehörigen Begründung, einschließlich Umweltbericht (als Ergebnis der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 u. § 2a BauGB) und die Anlagen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan, als auch die nach Einschätzung der Gemeinde Nordwestuckermark wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen sowie die Angaben darüber welche Arten umweltbezogener Informationen vorliegen, werden zur Möglichkeit der Einsichtnahme gem. § 3 Abs. 2 BauGB

vom 15.04.2026 bis 22.05.2026

im Internet auf der auf der Homepage der Gemeinde Nordwestuckermark unter der Internetadresse www.nordwestuckermark.de/bekanntmachungen/index.php#content veröffentlicht.

Weiterhin werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://bb.beteiligung.diplanung.de (Suchfeld: 17291 – vBPlan PVFFA Wittstock Nordwestuckermark) zugänglich gemacht. Zusätzlich liegen der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen als eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während des Auslegungszeitraumes

vom 15.04.2026 bis 22.05.2026

in der Gemeinde Nordwestuckermark, Amtsstraße 8, 17291 Nordwestuckermark zu den Öffnungszeiten:

Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Innerhalb der oben genannten Frist können Stellungnahmen zum Entwurf über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Wittstock” der Gemeinde Nordwestuckermark abgegeben werden:

1. elektronisch übermittelt an folgende mail Adresse: klimaschutz@nordwestuckermark.de

2. schriftlich an die Amtsverwaltung der Gemeinde Nordwestuckermark, Amtsstr. 8 in 17291 Nordwestuckermark,

Fax: 039852/479-214

3. oder während der Dienststunden in der Amtsverwaltung der Gemeinde Nordwestuckermark zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 Nr. 3. BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Wittstock” der Gemeinde Nordwestuckermark unberücksichtigt bleiben können.

SMB

Sebastian Müller

Dipl-Ing. (FH)

Wriezener Straße 36

16259 Bad Freienwalde

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