Vorentwurf der 14. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bliesdorf
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 45 Tage –durchführende Organisation
Amt Barnim-OderbruchMit Beschluss vom 31.03.2025 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bliesdorf die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bliesdorf beschlossen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt werden. Der Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung ist im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen der Öffentlichkeit können im Veröffentlichungszeitraum von jedermann elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB elektronisch von der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme zu den Vorentwurfsunterlagen, insbesondere auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert.
Jacob Czinczoll
Baukonzept Neubrandenburg GmbH
Tel: 0395 / 4255916
Reik Scharmach
Amt Barnim-Oderbruch
Tel: 033456 / 39941