5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Luckau, formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Stadt LuckauDie 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Luckau erfolgt parallel zum Verfahren des Bebauungsplans Nr. 23 „Am Müllerhag“. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines reinen Wohngebietes geschaffen werden. Zu diesem Zweck soll die Darstellung des Flächennutzungsplans für das Plangebiet von "Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten" in "Wohnbaufläche", "private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Hausgärten" und "Verkehrsfläche" geändert werden.
Stadt Luckau
Frau Gusovius
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