Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans (01/2023) „Birkenwerder West“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Birkenwerder

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Gemeinde Birkenwerder BgA Energieerzeugung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Birkenwerder hat auf ihrer Sitzung am 12.12.2023 die

Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33a „Birkenwerder West“ sowie die

Änderung des Flächennutzungsplans (01/2023) „Birkenwerder West“ im Parallelverfahren beschlossen

(Beschluss-Nr. 2369/2023). In der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.04.2026 wurde mit

Beschluss-Nr. 2751/2026 der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans (01/2023)

„Birkenwerder West“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung sowie das Plangebiet

Das ca. 20 ha große Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Birkenwerder. Der

Geltungsbereich entspricht im Wesentlichen dem ehemaligen Bebauungsplan Nr. 33 „Birkenwerder

West“. Zusätzlich wird der Bereich südlich der Havelstraße einbezogen. Des Weiteren wird der

Geltungsbereich westlich um ein Teilstück bis zum Altarm (Havel) erweitert. Die wesentlichen

Flurstücke befinden sich in der Flur 9 der Gemarkung Birkenwerder. Neben dem Geltungsbereich des

Bebauungsplans Nr. 33a „Birkenwerder West“ umfasst er auch die westlich angrenzenden Flächen der

Bootsvereine, diese werden als Grünflächen dargestellt. Der Geltungsbereich der 1. Änderung ist in

der beigefügten Übersichtskarte (Abb. 1) dargestellt.

Ziel der Planung ist es, in Anbetracht der Lage im Trinkwasserschutzgebiet die bestehende

städtebauliche Struktur mit einer lockeren, durchgrünten Bebauung auf Dauer zu sichern. Der

Änderungsbereich war im Flächennutzungsplan bisher ohne Darstellung („Weißfläche“ gemäß § 5 Abs.

1 Satz 2 BauGB). Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33a soll der

Flächennutzungsplan an die städtebaulichen Ziele der Gemeinde für diesen Bereich angepasst werden.

Dies erfolgt im Wesentlichen durch die Darstellung einer Wohnbaufläche.

Informationen: Amt Bauen – Stadtplanung

Herr Schliefke

Telefonnummer 03303 290-139

E-Mail: schliefke@birkenwerder.de

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Birkenwerder hat auf ihrer Sitzung am 12.12.2023 die

Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33a „Birkenwerder West“ sowie die

Änderung des Flächennutzungsplans (01/2023) „Birkenwerder West“ im Parallelverfahren beschlossen

(Beschluss-Nr. 2369/2023). In der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.04.2026 wurde mit

Beschluss-Nr. 2751/2026 der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans (01/2023)

„Birkenwerder West“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung sowie das Plangebiet

Das ca. 20 ha große Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Birkenwerder. Der

Geltungsbereich entspricht im Wesentlichen dem ehemaligen Bebauungsplan Nr. 33 „Birkenwerder

West“. Zusätzlich wird der Bereich südlich der Havelstraße einbezogen. Des Weiteren wird der

Geltungsbereich westlich um ein Teilstück bis zum Altarm (Havel) erweitert. Die wesentlichen

Flurstücke befinden sich in der Flur 9 der Gemarkung Birkenwerder. Neben dem Geltungsbereich des

Bebauungsplans Nr. 33a „Birkenwerder West“ umfasst er auch die westlich angrenzenden Flächen der

Bootsvereine, diese werden als Grünflächen dargestellt. Der Geltungsbereich der 1. Änderung ist in

der beigefügten Übersichtskarte (Abb. 1) dargestellt.

Ziel der Planung ist es, in Anbetracht der Lage im Trinkwasserschutzgebiet die bestehende

städtebauliche Struktur mit einer lockeren, durchgrünten Bebauung auf Dauer zu sichern. Der

Änderungsbereich war im Flächennutzungsplan bisher ohne Darstellung („Weißfläche“ gemäß § 5 Abs.

1 Satz 2 BauGB). Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33a soll der

Flächennutzungsplan an die städtebaulichen Ziele der Gemeinde für diesen Bereich angepasst werden.

Dies erfolgt im Wesentlichen durch die Darstellung einer Wohnbaufläche.

Informationen: Amt Bauen – Stadtplanung

Herr Schliefke

Telefonnummer 03303 290-139

E-Mail: schliefke@birkenwerder.de

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.