Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans (01/2023) „Birkenwerder West“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Gemeinde Birkenwerder BgA EnergieerzeugungDie Gemeindevertretung der Gemeinde Birkenwerder hat auf ihrer Sitzung am 12.12.2023 die
Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33a „Birkenwerder West“ sowie die
Änderung des Flächennutzungsplans (01/2023) „Birkenwerder West“ im Parallelverfahren beschlossen
(Beschluss-Nr. 2369/2023). In der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.04.2026 wurde mit
Beschluss-Nr. 2751/2026 der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans (01/2023)
„Birkenwerder West“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung sowie das Plangebiet
Das ca. 20 ha große Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Birkenwerder. Der
Geltungsbereich entspricht im Wesentlichen dem ehemaligen Bebauungsplan Nr. 33 „Birkenwerder
West“. Zusätzlich wird der Bereich südlich der Havelstraße einbezogen. Des Weiteren wird der
Geltungsbereich westlich um ein Teilstück bis zum Altarm (Havel) erweitert. Die wesentlichen
Flurstücke befinden sich in der Flur 9 der Gemarkung Birkenwerder. Neben dem Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 33a „Birkenwerder West“ umfasst er auch die westlich angrenzenden Flächen der
Bootsvereine, diese werden als Grünflächen dargestellt. Der Geltungsbereich der 1. Änderung ist in
der beigefügten Übersichtskarte (Abb. 1) dargestellt.
Ziel der Planung ist es, in Anbetracht der Lage im Trinkwasserschutzgebiet die bestehende
städtebauliche Struktur mit einer lockeren, durchgrünten Bebauung auf Dauer zu sichern. Der
Änderungsbereich war im Flächennutzungsplan bisher ohne Darstellung („Weißfläche“ gemäß § 5 Abs.
1 Satz 2 BauGB). Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33a soll der
Flächennutzungsplan an die städtebaulichen Ziele der Gemeinde für diesen Bereich angepasst werden.
Dies erfolgt im Wesentlichen durch die Darstellung einer Wohnbaufläche.
Informationen: Amt Bauen – Stadtplanung
Herr Schliefke
Telefonnummer 03303 290-139
E-Mail: schliefke@birkenwerder.de