Amtliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Solarpark Görike – Die Korte Stücken“

Gumtow

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 32 Tage  

durchführende Organisation

Gemeindeverwaltung Gumtow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gumtow hat in ihrer Sitzung am 20.05.2025 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Solarpark Görike – Die Korte Stücken“ mit Beschluss-Vorlage-Nr. 25/2025 gefasst.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Solarpark Görike - Die Korte Stücken“ der Gemeinde Gumtow ist es durch die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes „SO-Agri-PV“ gem. § 11 Abs. 2 BauNVO die Errichtung und den Betrieb einer Agri-Photovoltaikfreiflächenanlage (Agri-PV FFA) als Solarpark mit einer Fläche von ca. 22,80 ha zur Erzeugung von elektrischer Energie/Nutzung aus Sonnenenergie und gleichzeitig zwischen den Modulreihen die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen zu ermöglichen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Solarpark Görike - Die Korte Stücken“ umfasst die Flurstücke 15 tlw., 39 tlw., 41 tlw., 42, 44, 45 sowie 46 der Flur 3 in der Gemarkung Görike.

Das Plangebiet befindet sich östlich von Görike, südlich von Granzow und nördlich von Barenthin. Die genaue Lage und Abgrenzung der Vorhabenfläche ist dem beigefügtem Kartenausschnitt zu entnehmen.

Marko Hengstmann

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gumtow hat in ihrer Sitzung am 20.05.2025 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Solarpark Görike – Die Korte Stücken“ mit Beschluss-Vorlage-Nr. 25/2025 gefasst.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Solarpark Görike - Die Korte Stücken“ der Gemeinde Gumtow ist es durch die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes „SO-Agri-PV“ gem. § 11 Abs. 2 BauNVO die Errichtung und den Betrieb einer Agri-Photovoltaikfreiflächenanlage (Agri-PV FFA) als Solarpark mit einer Fläche von ca. 22,80 ha zur Erzeugung von elektrischer Energie/Nutzung aus Sonnenenergie und gleichzeitig zwischen den Modulreihen die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen zu ermöglichen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Solarpark Görike - Die Korte Stücken“ umfasst die Flurstücke 15 tlw., 39 tlw., 41 tlw., 42, 44, 45 sowie 46 der Flur 3 in der Gemarkung Görike.

Das Plangebiet befindet sich östlich von Görike, südlich von Granzow und nördlich von Barenthin. Die genaue Lage und Abgrenzung der Vorhabenfläche ist dem beigefügtem Kartenausschnitt zu entnehmen.

Marko Hengstmann

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