9. Änderung des Flächennutzungsplanes
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 3 Tage –durchführende Organisation
Stadt Kyritz
Die Stadt Kyritz stellt derzeit den Bebauungsplan "Solarpark Mechow Südwest" im zweistufigen Verfahren auf. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Mechow Südwest“ erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kyritz. Der Änderungsbereich der 9. Änderung entspricht dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans.
Die Änderung des Flächennutzungsplans ist zur Anpassung des Flächennutzungsplans an den in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Solarpark Mechow Südwest“ erforderlich. Die Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan stehen den Festsetzungen des Bebauungsplans „Solarpark Mechow Südwest“ entgegen.
Der vorgesehene "Solarpark Mechow Südwest" liegt in der Stadt Kyritz. Die Projektfläche selbst befindet sich östlich der B 5, nördlich der Ortslage Rehfeld, südwestlich von Mechow und südlich der Ortslage Demerthin (Gemeinde Gumtow). Er befindet sich nördlich des Königsfließes.
Stadt Kyritz
Amt für Stadtentwicklung und Bauen
SG Stadtentwicklung, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
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