9. Änderung des Flächennutzungsplanes

Kyritz

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 3 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Kyritz

Die Stadt Kyritz stellt derzeit den Be­bau­ungs­plan "So­lar­park Me­chow Süd­west" im zweistufigen Verfahren auf. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Me­chow Süd­west“ erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kyritz. Der Änderungsbereich der 9. Änderung entspricht dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans.

Die Änderung des Flächennutzungsplans ist zur Anpassung des Flächennutzungsplans an den in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Solarpark Me­chow Süd­west“ erforderlich. Die Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan stehen den Festsetzungen des Bebauungsplans „Solarpark Me­chow Süd­west“ entgegen.  

Der vor­ge­se­he­ne "So­lar­park Me­chow Süd­west" liegt in der Stadt Ky­ritz. Die Pro­jekt­flä­che selbst be­fin­det sich öst­lich der B 5, nörd­lich der Orts­la­ge Reh­feld, süd­west­lich von Me­chow und süd­lich der Orts­la­ge De­mert­hin (Ge­mein­de Gum­tow). Er be­fin­det sich nörd­lich des Kö­nigs­flie­ßes.

Stadt Kyritz
Amt für Stadtentwicklung und Bauen
SG Stadtentwicklung, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Jens Eggert
Marktplatz 1
16866 Kyritz

033971 85-268
eggert@kyritz.de

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