Flächennutzungsplan der Gemeinde Kolkwitz
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Gemeinde KolkwitzBekanntmachung der Gemeinde Kolkwitz
zur Verlängerung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Kolkwitz
Verlängerung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) zum Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Kolkwitz wird verlängert. Anlass hierfür ist die große Anzahl an Stellungnahmen sowie das anhaltend hohe Interesse am Verfahren. Mit der Verlängerung der Beteiligungsfrist erhalten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kolkwitz zusätzliche Zeit, um Anregungen und Hinweise im Rahmen des Verfahrens zum Flächennutzungsplan vorzubringen. Ziel ist die Erfassung eines möglichst vollständigen Meinungs- und Interessenbildes.
Daher wird der Vorentwurf des Flächennutzungsplans nebst zugehöriger Begründung, Beiplan sowie Anhängen in der Fassung vom Oktober/November 2025
bis zum 09.03.2026
im Internet zur Einsichtnahme veröffentlicht.
Gemeinde Kolkwitz
Bauverwaltung
Berliner Str. 19
03099 Kolkwitz