Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des gesamtstädtischen Flächennutzungsplans

Storkow (Mark)

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 46 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Storkow (Mark) Hauptamt

Aufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Storkow (Mark) – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 BbgNatSchAG

die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 24.02.2022 (Beschluss Nr. 385/2022) die Aufstellung Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Storkow (Mark) beschlossen.

In ihrer Sitzung vom 05.12.2024 (BV/037/2024 sowie BV/038/2024) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) den Vorentwurf des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung sowie die vorläufige Fassung des Landschaftsplans in der Fassung vom September 2024 gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Flächennutzungsplans und die entsprechende Beteiligung für den Landschaftsplan gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 BbgNatSchAG durchzuführen.

Ziel der Aufstellung des Flächennutzungsplans ist es, für das Gesamtgebiet der Stadt Storkow (Mark) eine gesamtplanerische Entwicklungskonzeption zu formulieren, welche die derzeit wirksamen Flächennutzungspläne der damals selbstständigen Stadt Storkow (Mark) bzw. der Gemeinde Limsdorf ablöst und für die übrigen Ortsteile erstmals herstellt. Es geht darum, die städtebauliche Entwicklung der Stadt in ihren groben Zügen nach den absehbaren Bedürfnissen der Gemeinde darzustellen und entsprechende städtische und behördliche Maßnahmen, vor allem der Bauleitplanung, vorzubereiten.

Wesentliche Themen sind der voraussehbare Bedarf an und die Verortung von zusätzlichen Flächen für Wohnungsbau und Gewerbebetriebe in der Stadt. Dabei sind die Vorgaben der Gemeinsamen Landesplanung von Berlin und Brandenburg einzuhalten; gleichzeitig soll jedem der Ortsteile eine angemessene eigene Entwicklungsmöglichkeit gegeben werden. Weiter stellt der Flächennutzungsplan derzeit vorgesehen Standorte von Anlagen für die Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energien, namentlich Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher dar. Für die verschiedenen vorgeschlagenen baulichen Entwicklungen werden, aus der vorläufigen Fassung des Landschaftsplans übernommen, Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt, die zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft herangezogen werden können.

Der Landschaftsplan als ökologische Fachplanung ermittelt und bewertet den Zustand von Natur und Landschaft in der Stadt, legt Entwicklungsziele für deren Entwicklung fest und schlägt geeignete Maßnahmen vor. Er bildet die Grundlage für entsprechende nachfolgende Handlungen von gemeindlicher und behördlicher Seite. Die Ziele und Maßnahmen des Landschaftsplans können als Darstellungen in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. Mit dem Vorentwurf des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung sowie der Vorläufigen Fassung des Landschaftsplans, führt die Stadt Storkow (Mark) nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 1 BbgNatSchAG durch. Hierzu werden die Unterlagen in der Zeit vom 24.04.2025 bis zum 29.05.2025 im Internet veröffentlicht und ergänzend in den Räumen des Bauamtes der Stadt Storkow (Mark) ausgelegt.

Zur Erörterung der Unterlagen und bei Rückfragen zum Vorentwurf des Bebauungsplans stehen Ihnen von der Stadt Storkow (Mark) Herr Braun und vom Planungsbüro regioteam, das den Flächennutzungsplan erarbeitet, Herr Witka gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten hierzu lauten:

- Herr Dominik Braun (033678 / 68-413; braun@storkow.de); oder Bauamt der Stadt Storkow (Mark), Rudolf-Breitscheid-Straße 74, 15859 Storkow (Mark)

- Herr Benedikt Witka (030 / 789594-51; witka@regioteam-berlin.de)

Zur Erörterung der Unterlagen und bei Rückfragen zur Vorläufigen Fassung des Landschaftsplans stehen Ihnen von der Stadt Storkow (Mark) Herr Braun und vom Planungsbüro Schubert, das den Landschaftsplan erarbeitet, Frau Langula gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten hierzu lauten:

- Herr Dominik Braun (033678 / 68-413; braun@storkow.de); oder Bauamt der Stadt Storkow (Mark), Rudolf-Breitscheid-Straße 74, 15859 Storkow (Mark)

- Frau Reni Langula (03528 / 4196-1045; reni.langula@pb-schubert.de)

Aufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Storkow (Mark) – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 BbgNatSchAG

die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 24.02.2022 (Beschluss Nr. 385/2022) die Aufstellung Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Storkow (Mark) beschlossen.

In ihrer Sitzung vom 05.12.2024 (BV/037/2024 sowie BV/038/2024) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) den Vorentwurf des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung sowie die vorläufige Fassung des Landschaftsplans in der Fassung vom September 2024 gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Flächennutzungsplans und die entsprechende Beteiligung für den Landschaftsplan gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 BbgNatSchAG durchzuführen.

Ziel der Aufstellung des Flächennutzungsplans ist es, für das Gesamtgebiet der Stadt Storkow (Mark) eine gesamtplanerische Entwicklungskonzeption zu formulieren, welche die derzeit wirksamen Flächennutzungspläne der damals selbstständigen Stadt Storkow (Mark) bzw. der Gemeinde Limsdorf ablöst und für die übrigen Ortsteile erstmals herstellt. Es geht darum, die städtebauliche Entwicklung der Stadt in ihren groben Zügen nach den absehbaren Bedürfnissen der Gemeinde darzustellen und entsprechende städtische und behördliche Maßnahmen, vor allem der Bauleitplanung, vorzubereiten.

Wesentliche Themen sind der voraussehbare Bedarf an und die Verortung von zusätzlichen Flächen für Wohnungsbau und Gewerbebetriebe in der Stadt. Dabei sind die Vorgaben der Gemeinsamen Landesplanung von Berlin und Brandenburg einzuhalten; gleichzeitig soll jedem der Ortsteile eine angemessene eigene Entwicklungsmöglichkeit gegeben werden. Weiter stellt der Flächennutzungsplan derzeit vorgesehen Standorte von Anlagen für die Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energien, namentlich Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher dar. Für die verschiedenen vorgeschlagenen baulichen Entwicklungen werden, aus der vorläufigen Fassung des Landschaftsplans übernommen, Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt, die zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft herangezogen werden können.

Der Landschaftsplan als ökologische Fachplanung ermittelt und bewertet den Zustand von Natur und Landschaft in der Stadt, legt Entwicklungsziele für deren Entwicklung fest und schlägt geeignete Maßnahmen vor. Er bildet die Grundlage für entsprechende nachfolgende Handlungen von gemeindlicher und behördlicher Seite. Die Ziele und Maßnahmen des Landschaftsplans können als Darstellungen in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. Mit dem Vorentwurf des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung sowie der Vorläufigen Fassung des Landschaftsplans, führt die Stadt Storkow (Mark) nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 1 BbgNatSchAG durch. Hierzu werden die Unterlagen in der Zeit vom 24.04.2025 bis zum 29.05.2025 im Internet veröffentlicht und ergänzend in den Räumen des Bauamtes der Stadt Storkow (Mark) ausgelegt.

Zur Erörterung der Unterlagen und bei Rückfragen zum Vorentwurf des Bebauungsplans stehen Ihnen von der Stadt Storkow (Mark) Herr Braun und vom Planungsbüro regioteam, das den Flächennutzungsplan erarbeitet, Herr Witka gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten hierzu lauten:

- Herr Dominik Braun (033678 / 68-413; braun@storkow.de); oder Bauamt der Stadt Storkow (Mark), Rudolf-Breitscheid-Straße 74, 15859 Storkow (Mark)

- Herr Benedikt Witka (030 / 789594-51; witka@regioteam-berlin.de)

Zur Erörterung der Unterlagen und bei Rückfragen zur Vorläufigen Fassung des Landschaftsplans stehen Ihnen von der Stadt Storkow (Mark) Herr Braun und vom Planungsbüro Schubert, das den Landschaftsplan erarbeitet, Frau Langula gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten hierzu lauten:

- Herr Dominik Braun (033678 / 68-413; braun@storkow.de); oder Bauamt der Stadt Storkow (Mark), Rudolf-Breitscheid-Straße 74, 15859 Storkow (Mark)

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