Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 68 „Lebensmittelmarkt Triftstraße“, geänderter Entwurf
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
Noch 40 Tage –durchführende Organisation
Stadt FürstenwaldeDer vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 68 „Lebensmittelmarkt Triftstraße“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen wurden im Rahmen der Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB untersucht. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen werden nicht erwartet.
Ziel der Planung ist eine Umstrukturierung und Neuordnung der Einzelhandelsflächen an der Karl-Liebknecht-Straße / Triftstraße in Fürstenwalde Nord. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,52 ha.
Stadt Fürstenwalde/Spree
Dezernat 2 - Stadtentwicklung
Amt 21 - Stadtplanung
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