Bebauungsplan GM 21 "Sportplatz Groß Machnow" - Beteiligung zum Entwurf

Groß Machnow

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 21 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Rangsdorf

Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 16.12.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes GM 21 „Sportplatz Groß Machnow“  gebilligt und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen beschlossen (Beschluss-Nummer BV/2025/219).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 4,9 ha und beinhaltet die Flurstücke 197, 199, 201 und 203 der Flur 1 von Groß Machnow.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Erweiterung und der Ausbau des Sportplatzgeländes im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Dabei sollen Festsetzungen zur sportlichen Nutzung und Bebauung für Vereins- und Breitensport erfolgen.

Die Veröffentlichung im Internet und Auslegung erfolgt in der Zeit

vom 21.07.2026 bis 21.08.2026

unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/gm21-ew  bzw. www.rangsdorf.de < Bekanntmachungen & Bürgerbeteiligungen < Bürgerbeteiligungsverfahren

sowie bei der
Gemeinde Rangsdorf – Bauamt (Rathaus)
Raum 2.02 (2. Etage)
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf.

Auskünfte zu den Unterlagen können auch schriftlich, elektronisch oder telefonisch bei der Gemeinde Rangsdorf eingeholt werden.

Bis zum Ende der Veröffentlichung können Stellungnahmen zur Planung von jedermann in elektronischer Form (z. B. direkt über das DiPlan Planungsportal Brandenburg oder per E‑Mail an bauleitplanung@gv-rangsdorf.de), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rangsdorf abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Herr Reder
Gemeinde Rangsdorf
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Telefon: +49 (0) 33708 236-91
Telefax: +49 (0) 33708 236-21
E-Mail: bauleitplanung@gv-rangsdorf.de

Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 16.12.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes GM 21 „Sportplatz Groß Machnow“  gebilligt und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen beschlossen (Beschluss-Nummer BV/2025/219).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 4,9 ha und beinhaltet die Flurstücke 197, 199, 201 und 203 der Flur 1 von Groß Machnow.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Erweiterung und der Ausbau des Sportplatzgeländes im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Dabei sollen Festsetzungen zur sportlichen Nutzung und Bebauung für Vereins- und Breitensport erfolgen.

Die Veröffentlichung im Internet und Auslegung erfolgt in der Zeit

vom 21.07.2026 bis 21.08.2026

unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/gm21-ew  bzw. www.rangsdorf.de < Bekanntmachungen & Bürgerbeteiligungen < Bürgerbeteiligungsverfahren

sowie bei der
Gemeinde Rangsdorf – Bauamt (Rathaus)
Raum 2.02 (2. Etage)
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf.

Auskünfte zu den Unterlagen können auch schriftlich, elektronisch oder telefonisch bei der Gemeinde Rangsdorf eingeholt werden.

Bis zum Ende der Veröffentlichung können Stellungnahmen zur Planung von jedermann in elektronischer Form (z. B. direkt über das DiPlan Planungsportal Brandenburg oder per E‑Mail an bauleitplanung@gv-rangsdorf.de), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rangsdorf abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Herr Reder
Gemeinde Rangsdorf
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Telefon: +49 (0) 33708 236-91
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E-Mail: bauleitplanung@gv-rangsdorf.de

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