3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ für die Fläche südlich Heinrich-Hertz-Straße/ östlich Stolper Weg

Kleinmachnow

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 12 Tage  

durchführende Organisation

Gemeindeamt Kleinmachnow

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ für die Fläche südlich Heinrich-Hertz-Straße/östlich Stolper Weg (Geltungsbereich siehe Kartenausschnitt) wird mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt.

Ziel/Zweck: Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ soll die Errichtung von Ladeinfrastruktur auf dem Grundstück (Gemarkung Kleinmachnow, Flur 1, Flurstück 4374) unter Berücksichtigung des erhaltenswerten Baumbestandes ermöglicht werden. Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen von der Änderung nicht berührt und unverändert beibehalten werden.

Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/ sonstigen Trägern öffentlicher Belange, weitergeführt.

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem Sie während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zu dem Entwurf elektronisch an die E-Mail-Adresse bauamt@kleinmachnow.de übermitteln oder sie bei Bedarf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorbringen. Die Stellungnahmen werden in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen. Die Angabe des Absenders ist zweckdienlich, da eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Abwägung erfolgt.

Die personenbezogenen Daten werden auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG) verarbeitet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Blatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß BauGB (Art. 13 DS-GVO)“, welches mit veröffentlicht wird.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Veröffentlichungsfrist: Von Montag, 10. November bis einschließlich Freitag, 12. Dezember 2025
werden die Unterlagen im Internet veröffentlicht und hierzu hier auf das Portal DiPlanung|Beteiligung sowie auf die folgende Internetseite eingestellt:

-       Startseite der Gemeinde Kleinmachnow: www.kleinmachnow.de > Umwelt & Planung > Ortsentwicklung > Bauleitplanung u. öffentliche Beteiligung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen innerhalb der genannten Frist im Rathaus Kleinmachnow während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt und zur Einsicht bereitgehalten:

           Montag:                                       9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr,
           Dienstag:                                     9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr,
           Mittwoch nach vorheriger telefonischer Anmeldung
           unter Tel. 033203/877-2051:    9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr,
           Donnerstag:                                9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr,
           Freitag:                                         9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.00 Uhr

Ort:    Rathaus Kleinmachnow, 2. Obergeschoss (Galerie),
           Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow

J. Strümpel

Sachbearbeiter Stadtplanung
Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung
Fachbereich Bauen/Wohnen

Tel.: +49 33203 877-2032 | Fax: +49 33203 877-2999
E-Mail: j.struempel@kleinmachnow.de

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ für die Fläche südlich Heinrich-Hertz-Straße/östlich Stolper Weg (Geltungsbereich siehe Kartenausschnitt) wird mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt.

Ziel/Zweck: Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ soll die Errichtung von Ladeinfrastruktur auf dem Grundstück (Gemarkung Kleinmachnow, Flur 1, Flurstück 4374) unter Berücksichtigung des erhaltenswerten Baumbestandes ermöglicht werden. Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen von der Änderung nicht berührt und unverändert beibehalten werden.

Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/ sonstigen Trägern öffentlicher Belange, weitergeführt.

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem Sie während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zu dem Entwurf elektronisch an die E-Mail-Adresse bauamt@kleinmachnow.de übermitteln oder sie bei Bedarf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorbringen. Die Stellungnahmen werden in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen. Die Angabe des Absenders ist zweckdienlich, da eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Abwägung erfolgt.

Die personenbezogenen Daten werden auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG) verarbeitet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Blatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß BauGB (Art. 13 DS-GVO)“, welches mit veröffentlicht wird.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Veröffentlichungsfrist: Von Montag, 10. November bis einschließlich Freitag, 12. Dezember 2025
werden die Unterlagen im Internet veröffentlicht und hierzu hier auf das Portal DiPlanung|Beteiligung sowie auf die folgende Internetseite eingestellt:

-       Startseite der Gemeinde Kleinmachnow: www.kleinmachnow.de > Umwelt & Planung > Ortsentwicklung > Bauleitplanung u. öffentliche Beteiligung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen innerhalb der genannten Frist im Rathaus Kleinmachnow während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt und zur Einsicht bereitgehalten:

           Montag:                                       9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr,
           Dienstag:                                     9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr,
           Mittwoch nach vorheriger telefonischer Anmeldung
           unter Tel. 033203/877-2051:    9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr,
           Donnerstag:                                9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr,
           Freitag:                                         9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.00 Uhr

Ort:    Rathaus Kleinmachnow, 2. Obergeschoss (Galerie),
           Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow

J. Strümpel

Sachbearbeiter Stadtplanung
Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung
Fachbereich Bauen/Wohnen

Tel.: +49 33203 877-2032 | Fax: +49 33203 877-2999
E-Mail: j.struempel@kleinmachnow.de

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