13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sport- und Spielfläche östlich der Ruhlsdorfer Straße“ – Gemeinde Stahnsdorf
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 25 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde StahnsdorfDie Gemeinde Stahnsdorf führt die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes durch. Gleichzeitig erfolgt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1A Gewerbegebiet „Hamburger Ring“ – Gemeinde Stahnsdorf.
Die Änderungsverfahren werden im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit
vom 17. März 2025 bis einschließlich 25. April 2025
über das Internetportal der Gemeinde Stahnsdorf unter www.stahnsdorf.de, Punkt „Verwaltung & Politik / Ortsentwicklung / Auslegung nach Baugesetzbuch, Bauordnung, EU-Recht“ sowie im Planungsportal Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/stahnsdorf-13fpae für die Öffentlichkeit einsehbar.
Im gleichen Zeitraum sind die Unterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Gemeindeverwaltung Stahnsdorf, Erdgeschoss Lichthof T2, Annastraße 3 in 14532 Stahnsdorf öffentlich ausgelegt.
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form des Umweltberichts (Teil der Begründung), als Fachgutachten sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie als Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:
· Fläche: Vorbereitung einer Inanspruchnahme bisheriger Grün- und Waldfläche für Pumptrack, Dirtbike-Strecke, Graffitiwand und zwei Pavillons.
· Schutzgut Boden: Vorhandene Bodenverhältnisse einschließlich Informationen zu Altlasten und sonstigen Bodenverunreinigungen sowie zu möglichen Kampfmittelfunden; vorhandene und künftige Bodenversiegelung.
· Schutzgut Wasser (Oberflächenwasser und Grundwasser): Vorhandene Gewässer sowie Grundwasserverhältnisse; Auswirkungen der Planung auf das Grundwasser und die Grundwasserneubildung; Auswirkungen der Planung auf ein temporäres Kleingewässer.
· Schutzgut Klima und Luft: Mikroklimatische Ausgangssituation einschließlich Luftgüte und zu erwartende Veränderungen; Lärmbelastungen durch die Nutzung der zukünftigen Anlagen.
· Schutzgüter Pflanzen und Tiere einschließlich Arten- und Lebensgemeinschaften sowie biologische Vielfalt und Artenschutz: Vorhandener Vegetationsbestand und Biotoptypen, Bewertung der Vegetationsstrukturen und der planungsbedingten Auswirkungen, Aussagen zu angrenzendem und im Plangebiet befindlichem Wald sowie erforderlicher Waldumwandlung; Vorkommen geschützter Arten und Auswirkungen der Planung auf diese Arten; Aussagen hinsichtlich Eingriffsausgleichsmöglichkeiten und zum Waldersatz.
· Landschaftsbild: Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes, voraussichtliche Veränderungen durch die Planung sowie Aussagen hinsichtlich Vermeidung, Minderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen.
· Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit: Lärmbelastung der vorhandenen Bebauung durch angrenzende Nutzungen sowie vorhandene Nutzungen innerhalb des Plangebietes; Ermittlung und Bewertung zusätzlicher Lärmbelastungen benachbarter Wohnnutzungen durch planungsbedingte zusätzliche Nutzungen sowie Hinweise zum Schallschutz; Verkehrsbelastung; Vorbereitung der Schaffung dringend benötigter Angebote für Kinder und Jugendliche.
· Kultur- und sonstige Sachgüter: Vorhandensein von Bodendenkmalen sowie Umgang mit bisher unentdeckten Bodendenkmalen
· Aussagen zu Wechselbeziehungen und –wirkungen zwischen den Schutzgütern.
Während der Auslegungszeit wird der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es können Stellungnahmen zu dem Entwurf in elektronischer Form (per E-Mail an gemeinde@stahnsdorf.de oder über das Planungsportal Brandenburg), schriftlich, oder während der Dienststunden in der Gemeinde Stahnsdorf, Annastraße 3 in 14532 Stahnsdorf zur Niederschrift abgegeben werden.
Die Dienststunden sind:
Montag von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Dienstag von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-19.00 Uhr
Mittwoch von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Donnerstag von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Freitag von 9.00-13.00 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz erfolgt. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Gemeinde Stahnsdorf
SB KPE/Bauleitplanung
Annastraße 3
14532 Stahnsdorf
Tel: 03329/ 646-309
kpe@stahnsdorf.de