Bebauungsplan Nr. 4 „Fläche südlich des Separationsweges“ - Gemeinde Stahnsdorf

Stahnsdorf

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

durchführende Organisation

Gemeinde Stahnsdorf

Die Gemeinde Stahnsdorf führt das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4 „Fläche südlich des Separationsweges“ der Gemeinde Stahnsdorf durch.
Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a sowie von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird entsprechend abgesehen.

Die Gemeindevertretung Stahnsdorf hat in ihrer Sitzung am 01.04.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 25 der Gemeinde Stahnsdorf, Stand 28.03.2025, beschlossen. Nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB haben sich in diesem Entwurf Änderungen ergeben.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 „Fläche südlich des Separationsweges“ der Gemeinde Stahnsdorf, Stand 25.08.2025, bestehend aus Planzeichnung und Begründung sowie Schallimmissionsprognose, ist gemäß § 4a Absatz 3 und 4 BauGB in der Zeit

vom 10. bis einschließlich 28. November 2025

über das Internetportal der Gemeinde Stahnsdorf unter https://www.stahnsdorf.de/verwaltung-politik/ortsentwicklung/auslegung-nach-baugesetzbuch/ sowie im Planungsportal Brandenburg unter unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/stahnsdorf- stbp4-2 für die Öffentlichkeit einsehbar.
Im gleichen Zeitraum sind die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Stahnsdorf, Erdgeschoss Lichthof T2, Annastraße 3 in 14532 Stahnsdorf öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungszeit wird der Öffentlichkeit gemäß § 4a Absatz 3 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf in elektronischer Form (per E-Mail an gemeinde@stahnsdorf.de oder über das Planungsportal Brandenburg), schriftlich, oder während der Dienststunden in der Gemeinde Stahnsdorf, Annastraße 3 in 14532 Stahnsdorf zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Dienststunden sind:
Montag         von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Dienstag       von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-19.00 Uhr
Mittwoch      von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Donnerstag  von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Freitag          von 9.00-13.00 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz erfolgt. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Gemeinde Stahnsdorf

SB KPE/Bauleitplanung

Annastraße 3

14532 Stahnsdorf

Tel: 03329/ 646-311

kpe@stahnsdorf.de

Die Gemeinde Stahnsdorf führt das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4 „Fläche südlich des Separationsweges“ der Gemeinde Stahnsdorf durch.
Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a sowie von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird entsprechend abgesehen.

Die Gemeindevertretung Stahnsdorf hat in ihrer Sitzung am 01.04.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 25 der Gemeinde Stahnsdorf, Stand 28.03.2025, beschlossen. Nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB haben sich in diesem Entwurf Änderungen ergeben.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 „Fläche südlich des Separationsweges“ der Gemeinde Stahnsdorf, Stand 25.08.2025, bestehend aus Planzeichnung und Begründung sowie Schallimmissionsprognose, ist gemäß § 4a Absatz 3 und 4 BauGB in der Zeit

vom 10. bis einschließlich 28. November 2025

über das Internetportal der Gemeinde Stahnsdorf unter https://www.stahnsdorf.de/verwaltung-politik/ortsentwicklung/auslegung-nach-baugesetzbuch/ sowie im Planungsportal Brandenburg unter unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/stahnsdorf- stbp4-2 für die Öffentlichkeit einsehbar.
Im gleichen Zeitraum sind die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Stahnsdorf, Erdgeschoss Lichthof T2, Annastraße 3 in 14532 Stahnsdorf öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungszeit wird der Öffentlichkeit gemäß § 4a Absatz 3 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf in elektronischer Form (per E-Mail an gemeinde@stahnsdorf.de oder über das Planungsportal Brandenburg), schriftlich, oder während der Dienststunden in der Gemeinde Stahnsdorf, Annastraße 3 in 14532 Stahnsdorf zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Dienststunden sind:
Montag         von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Dienstag       von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-19.00 Uhr
Mittwoch      von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Donnerstag  von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Freitag          von 9.00-13.00 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz erfolgt. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Gemeinde Stahnsdorf

SB KPE/Bauleitplanung

Annastraße 3

14532 Stahnsdorf

Tel: 03329/ 646-311

kpe@stahnsdorf.de

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: