Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Schönfeld-Nord"

Werneuchen

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 9 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Werneuchen

Veröffentlichung zum Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Anlage Schönfeld-Nord“ der Stadt Werneuchen in der Fassung vom September 2024

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Werneuchen hat in ihrer Sitzung 07.01.2025 unter der Beschlussnummer BW/765/2024 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photo-voltaik-Anlage Schönfeld-Nord“ der Stadt Werneuchen in der Fassung vom September 2024 mit Begründung, Anlage 1 u. 2 sowie Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB und soll durch die Aufstellung des Bebauungsplanes einschließlich der erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB planungsrechtlich für die Errichtung einer Solaranlage vorbereitet werden. Vorgesehen ist im Grundsatz die Festsetzung einer Sondergebietsfläche für Solar / Photovoltaik sowie die Sicherung der Erschließung und der Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen.

In der Zeit vom 17.02.2025 – 20.03.2025 wird der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs-planes „Photovoltaik-Anlage Schönfeld-Nord“ Stadt Werneuchen in der Fassung vom September 2024 mit Begründung, Anlage 1 u. 2 sowie Umweltbericht ins Internet unter eingestellt: https://www.werneuchen-barnim.de/stadtverwaltung/oeffentlichkeitsbeteiligung/

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht: https://bb.beteiligung.diplanung.de/

Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unter-lagen während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Werneuchen im Eingangsbereich / Foyer, Am Markt 5 in 16356 Werneuchen zu folgenden Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt: Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb der oben genannten Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter 033398-81631 (Herr Günther) und Fr. Hupfer (Zimmer 109, Tel. 033398-81634) oder per Mail unter guenther@werneuchen.de möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf d. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Anlage Schönfeld-Nord“ einsehen sowie in dieser Frist Stellungnahmen, mit Angabe der Anschrift des Verfassers, hierzu abgeben.

Die Stellungnahmen / Mitteilungen sollen elektronisch an guenther@werneuchen.de oder nadine.fleischer@n1-ingenieure.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift (Stadtverwaltung Werneuchen im Eingangsbereich / Foyer, Am Markt 5 in 16356 Werneuchen).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhaben-bezogenen Bebauungsplan „Photovoltaik-Anlage Schönfeld-Nord“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung Werneuchen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Werneuchen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.

Werneuchen, den 08.01.2025

Astrid Hildebrand                                                                     Siegel

Bürgermeisterin

Dipl.-Ing. (FH) Nadine Fleischer

Durchwahl:    03771-340 20 48

E-Mail:       nadine.fleischer@n1-ingenieure.de

N1 Ingenieurgesellschaft mbH

Industriestraße 1

08280 Aue-Bad Schlema

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