Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Werchau-Süd“ in der Stadt Schlieben OT Werchau
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 32 Tage –durchführende Organisation
Amt SchliebenDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 23.09.2025 die Aufstellung des o. g. vorhabenbezogenen (vhb.) Bebauungsplans beschlossen (Beschluss-Nr. 59.-09./2025). Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt Jahrgang 35, Nr. 11 am 19.11.2025 für das Amt Schlieben gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
Allgemeines Ziel der Planung ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaik“ gemäß § 11 BauNVO südlich des Ortsteils Werchau zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 60/3 und 69/1 der Flur 4 in der Gemarkung Werchau mit einer Gesamtgröße von ca. 41 ha gemäß beigefügtem Übersichtsplan.
Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des vhb. Bebauungsplans zu beteiligen, wird der Vorentwurf, bestehend aus dem Plandokument und der Begründung, in der Fassung vom 30.01.2026 in der Zeit
vom 23.03.2026 bis einschließlich 22.04.2026
elektronisch auf der Webseite des Amtes Schlieben unter https://www.amt-schlieben.de/verwaltung/service/veroeffentlichungen/ sowie über das Landesportal unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist im Amt Schlieben, Bauverwaltung, Zimmer 208, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben während der folgenden Dienstzeiten:
Montags, Mittwochs, Donnerstags 08:00 – 12:00 und 12:30 – 16:00 Uhr
Dienstags 08:00 – 12:00 und 12:30 – 18:00 Uhr
Freitags 08:00 – 12:00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung eingesehen werden.
Kevin Paschke
Leiter Bauverwaltung
Amt Schlieben
Herzberger Straße 7
04936 Schlieben
k.paschke@amt-schlieben.de
Tel.: +49(0) 35361 356-13