Bebauungsplan Nr. 30 "Feuerbachstraße/Schillerstraße"

Rüdersdorf bei Berlin

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 38 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Rüdersdorf

Mit Beschluss vom 05.09.2013 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin das Aufstellungsverfahre für den Bebauungsplan Nr. 30 "Feuerbachstraße/Schillerstraße" im OT Rüdersdorf eingeleitet (Beschluss-Nr. 393/51/2013). Planungsziel ist die ergänzende Entwicklung eines Wohngebietes im östlichen Bereich der Siedlung Berghofer Weg, östlich der Feuerbachstraße und nördlich der Schillerstraße. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin sind die betreffenden Flächen als Wohnbauflächen dargestellt.

Die Planung erfolgt auf Betreiben eines privaten Vorhabenträgers. Das Aufstellungsverfahren ruhte über einen längeren Zeitraum, weil es durch den Vorhabenträger nicht weiterverfolgt worden ist. Im Jahr 2025 erfolgte eine Wiederaufnahme des Planungsverfahrens, nunmehr mit einem neuen Vorhabenträger.

Mit Beschluss vom 16.10.2025 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 30 "Feuerbachstraße/Schillerstraße" gebilligt und bestimmt, dass hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen ist (Beschluss-Nr. 130/13/2025).

Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin

Abteilung 1 - Planen und Bauen

Postfach 07

15558 Rüdersdorf bei Berlin

planung@ruedersdorf.de

033638 / 85 103

Mit Beschluss vom 05.09.2013 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin das Aufstellungsverfahre für den Bebauungsplan Nr. 30 "Feuerbachstraße/Schillerstraße" im OT Rüdersdorf eingeleitet (Beschluss-Nr. 393/51/2013). Planungsziel ist die ergänzende Entwicklung eines Wohngebietes im östlichen Bereich der Siedlung Berghofer Weg, östlich der Feuerbachstraße und nördlich der Schillerstraße. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin sind die betreffenden Flächen als Wohnbauflächen dargestellt.

Die Planung erfolgt auf Betreiben eines privaten Vorhabenträgers. Das Aufstellungsverfahren ruhte über einen längeren Zeitraum, weil es durch den Vorhabenträger nicht weiterverfolgt worden ist. Im Jahr 2025 erfolgte eine Wiederaufnahme des Planungsverfahrens, nunmehr mit einem neuen Vorhabenträger.

Mit Beschluss vom 16.10.2025 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 30 "Feuerbachstraße/Schillerstraße" gebilligt und bestimmt, dass hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen ist (Beschluss-Nr. 130/13/2025).

Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin

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