Flächennutzungsplan Amt Niemegk mit den Gemeinden Mühlenfließ, Planetal und Rabenstein/Fläming sowie die Stadt Niemegk
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Amt NiemegkDas Amt Niemegk mit seinen Gemeinden Mühlenfließ, Planetal und Rabenstein/ Fläming sowie der Stadt Niemegk befindet sich im Landkreis Potsdam-Mittelmark im Land Brandenburg. Es besteht seit 1992.
Rechtswirksame Flächennutzungspläne aus dem Jahr 2008 liegen für die Gemeinde Planetal und die Stadt Niemegk (einschließlich einer Änderung aus dem Jahr 2016) vor. Eingeleitete Flächennutzungsplanverfahren für die Gemeinden Mühlenfließ und Rabenstein/Fläming wurden nicht zum Abschluss geführt und liegen mit Entwurfsständen aus den frühen 2000er Jahren vor.
Zur langfristigen Sicherung einer geordneten und nachhaltigen räumlichen Entwicklung sowie zur Überprüfung und Neuausrichtung der städtebaulichen Zielstellungen beabsichtigt das Amt Niemegk einen neuen Flächennutzungsplan (FNP) für das gesamte Amtsgebiet aufzustellen.
Teile der Darstellungen der vorliegenden wirksamen Flächennutzungspläne als auch der vorhandenen Planentwürfe sind nicht mehr aktuell oder durch die reale Entwicklung überholt. Die Veränderung anhaltender demografischer, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Rahmenbedingungen erfordert eine strategische Neubetrachtung der Flächennutzungsplanung für das gesamte Amtsgebiet, da diese in vielen Bereichen die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde nicht mehr abbilden kann.
Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sollen veränderte Entwicklungsziele und veränderte Rahmenbedingungen in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft, Umwelt und Verkehr in der vorbereitenden Bauleitplanung Berücksichtigung finden. Darüber hinaus haben sich die gesetzlichen und inhaltlichen Rahmenbedingungen auf den Ebenen der räumlichen Planung geändert. Ziel des eingeleiteten Planverfahrens ist die Anpassung der Darstellungen und Inhalte an die fortgeschrittene Entwicklung des Amtsgebiets, die Berücksichtigung und ggf. Überprüfung aktueller Entwicklungsziele der amtsangehörigen Gemeinden und der Stadt Niemegk, neuer Planungen und Konzepte sowie die Anpassung an die geltenden bzw. in Aufstellung befindlichen Ziele und Grundsätze der Raumordnung (Landesentwicklungspläne, Regionalpläne).
Der Amtsausschuss des Amts Niemegk hat in seiner Sitzung am 06. September 2022 den Beschluss über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan gefasst und am 14. November 2022 ortsüblich bekannt gemacht.
Mit der Neuaufstellung des FNP soll die Möglichkeit genutzt werden, die an die zukünftige Raumnutzung gestellten Ansprüche zu erfüllen und zum Ausgleich zu bringen. Dabei müssen insbesondere die Wohnbauflächen- und Gewerbeflächenentwicklung, aber auch die Flächen für Gemeinbedarf, Freizeit und Tourismus oder Einzelhandel und die Flächenanforderungen für die regenerative Energiegewinnung überprüft werden und an aktuelle sich abzeichnende zukünftige Entwicklungen angepasst werden. Hinzu kommen geänderte Ansprüche von Fachplanungen wie etwa der Verkehrsplanung, Infrastrukturplanungen oder des Umwelt- und Naturschutzes.
Zur Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege im Rahmen des Aufstellungs-verfahrens zum Flächennutzungsplan wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt.
Parallel zum Flächennutzungsplanverfahren wird ein Landschaftsplan für das Amt Niemegk aufgestellt, der die angestrebten Ziele zur Sicherung oder Verbesserung von Natur und Landschaft sowie die für diese Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen festlegt, insbesondere weil wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsgebiet eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind der. Der Landschaftsplan dient als Abwägungsmaterial im Rahmen der Flächennutzungsplanaufstellung und bildet die Grundlage für die Bewertung der Umweltverträglichkeit des Flächennutzungsplans im Rahmen der Umweltprüfung.
Herr Grossert
033843-627 40
bauleitplanung@amt-niemegk.de
Umweltanalyse & Steckbriefe
Ortsauschnitte
Stellungnahme #1012
Stellungnahme zum geplanten Wohngebiet Niemegk 5 (Am Weinberg) – Begründung aus dem Umweltbericht
Als betroffene Bewohner, die an das geplante Wohngebiet Niemegk 5 (Am Weinberg) angrenzen, möchten wir im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB unsere vehementen Bedenken gegen die geplante Rodung des Waldes äußern. Unsere Stellungnahme stützt sich auf die Begründungen und Feststellungen im Vorentwurf des Umweltberichts zum Flächennutzungsplan Amt Niemegk (November 2024).
Der Umweltbericht selbst bewertet die Inanspruchnahme der Fläche "Am Weinberg" (Nie-W5) als sehr konfliktreich. Diese Einschätzung ist für uns als Anwohner von entscheidender Bedeutung und unterstreicht unsere Ablehnung des Vorhabens aus den folgenden, im Umweltbericht dargelegten Gründen:
1. Zerstörung von lokalem Klimaschutzwald: Der geplante Eingriff sieht die Rodung von Waldflächen vor, die am Rande eines großen, zusammenhängenden Waldgebietes liegen und explizit als "lokaler Klimaschutzwald" ausgewiesen sind. Der Verlust dieser Waldflächen würde nicht nur eine erhebliche Anzahl von Bäumen betreffen, sondern auch die wichtige Funktion dieses Waldes für das lokale Klima und damit direkt unsere Lebensqualität negativ beeinflussen. Wälder tragen maßgeblich zur Luftreinhaltung bei, regulieren den Wasserhaushalt und wirken temperaturausgleichend, was insbesondere in Zeiten des Klimawandels unerlässlich ist.
2. Beeinträchtigung der Lebensqualität: Die Rodung des Waldes würde die Naherholungsfunktion dieses Gebietes für uns und andere Anwohner erheblich einschränken. Der Wald dient als wichtiger Ort der Ruhe, Entspannung und für Freizeitaktivitäten. Seine Zerstörung würde einen unwiederbringlichen Verlust an Lebensqualität bedeuten. Der Umweltbericht betont die Bedeutung des nahen Zugangs zum Natur- und Landschaftsraum für die Wohnsiedlungsflächen im Amtsgebiet. Die geplante Maßnahme steht somit im direkten Widerspruch zu dieser Zielsetzung.
3. Inanspruchnahme wertvollen Bodens: Der Umweltbericht weist darauf hin, dass im Bereich "Am Weinberg" Gleyboden beansprucht würde. Diese Böden haben spezifische ökologische Funktionen, die durch die Bebauung und Versiegelung dauerhaft zerstört würden.
4. Notwendigkeit der Prüfung zumutbarer Alternativen: Angesichts der erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen, insbesondere der Zerstörung von Klimaschutzwald, fordert der Umweltbericht explizit eine schlüssige Darstellung der Prüfung von zumutbaren Alternativen. Wir schließen uns dieser Forderung an und sind der festen Überzeugung, dass es weniger konfliktreiche Flächen, wie z.B. im Innenbereich gibt. Die vorrangige Innenentwicklung wird im Umweltbericht selbst als Ziel genannt.
5. Vorhandenen Leerstände
Darüber hinaus herrscht im Amt Niemegk – und konkret in der Stadt Niemegk – bereits ein erheblicher Leerstand. Schätzungen zufolge stehen in Niemegk rund 30 Häuser leer, während die Bevölkerungszahlen in den letzten Jahren zurückgingen und angesichts der Demographie weiter zurück gehen werden. Diese bestehenden Gebäude sollten vorrangig für Wohnzwecke reaktiviert werden, bevor neue, ökologisch wertvolle Waldflächen gerodet und erschlossen werden.
- Effizientere Flächennutzung: Eine Nachnutzung von Leerständen oder Baulücken im Innenbereich kann unnötige Flächenversiegelung und Waldrodung verhindern.
- Belebung des Ortskerns: Die Wiederbelebung leerstehender Immobilien oder Neubebauung auf brachliegenden Flächen verbessert das Stadtbild und unterstützt die lokale Infrastruktur.
- Innenentwicklung statt Außenentwicklung: Die „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ ist eine Grundmaxime nachhaltiger Stadtplanung und wird auch im Umweltbericht selbst als Ziel genannt.
Wir fordern die politischen Gremien und die Planungsverantwortlichen dringend auf, die im Umweltbericht dargelegten erheblichen Bedenken ernst zu nehmen und die negativen Auswirkungen auf unsere Lebensqualität durch die geplante Waldrodung bei der weiteren Entscheidungsfindung umfassend zu berücksichtigen. Eine Bebauung des Gebietes "Am Weinberg" in der vorliegenden Form ist aus unserer Sicht nicht vertretbar.
Wir appellieren an alle verantwortlichen Stellen, eine ausgewogene Entscheidung zu treffen, die sowohl die langfristige Entwicklung unserer Stadt als auch den Erhalt wertvoller Natur- und Klimaschutzflächen berücksichtigt. Der Wald „Am Weinberg“ ist nicht nur ein beliebiges Stück Grün, sondern erfüllt wichtige Funktionen für unser lokales Klima und unsere Lebensqualität.
Ich bitte auch die bereits eingegangen Stellungsnahmen der vergangenen Jahre zu berücksichtigen.
Stellungnahme #1010
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich, Jörg Kaiser, spreche mich grundsätzlich gegen den Flächennutzungsplan „Am Weinberg“ in Niemegk aus.
In dem Vorentwurf zum B-Plan „Wohnen am Weinberg“ hatte ich bemängelt das der Umweltbericht nicht vorliegt.
In dem jetzt veröffentlichten Flächennutzungsplan liegt die Umweltanalyse Abiotik und Biotik vor.
Wir haben es also, laut Analyse, mit einem ausgewiesenen „lokalen Klimaschutzwald“ , einer bedeutenden Luftaustauschbahn ( Frischluft) zu tun. Also eine Waldlandschaft mit hoher Bedeutung im städtischen Umfeld.
Wir reden also laut Umweltanalyse über einen sehr konfliktreichen Eingriff in die Natur. Durch die geplante Nutzung sind die zu erwartenden nachteiligen Umweltbeeinträchtigungen immens. Der Boden, Wasser, Klima/ Luft, das kulturelle Erbe, ein verändertes Landschaftsbild und ein erheblicher Baumverlust sind zu erwarten.
Für mich ist diese Analyse schon Grund genug den angestrebten Flächennutzungsplan abzulehnen.
Desweiteren sind in dem angestrebten Wohngebiet ein großer Teil der Grundstücke in Privater Hand. Der größte Teil der Besitzer hat sich schon gegen die Bebauung ihrer Flächen ausgesprochen. Daher ist anzunehmen das eine Bebauung nur punktuell und dadurch auch schleppend vorangetrieben werden kann. Da für eine Bebauung die Erschließung durch die Medienträger und der Bau von Straßen notwendig wird erachte ich es als Unverhältnismäßigen Eingriff in die mit Wald bewachsenen Flächen.
Es ist nicht vorhersehbar das die vorhandenen Grundstücke jemals bebaut werden können!
Auch wurde in dem Vorentwurf die Erreichbarkeit durch den Individualverkehr beschrieben, der über die Jüterboger Straße und der Waldstraße verläuft. Dieser wurde in dem Entwurf als moderat beschrieben. Die vorhandenen Straßen sind danach so dimensioniert, dass sie das zu erwartende Verkehrsaufkommen aufnehmen können.
Wer die Jüterboger Straße und die Waldstraße schon kennt weiß das diese Straßen über Jahrzehnte vernachlässigt wurden und einen grundlegenden Ausbau erhalten müssten. So ist zu erwarten, das eine Bebauung Am Weinberg weitere Schäden an den Straßenkörpern verursachen würde, zum Ärger der Anwohner die schon seit Jahren vertröstet werden.
Für die Sicherstellung der Wohnraumversorgung in der Stadt, ist in den letzten Jahren nach bekannt werden der Pläne und dem Einwand der Bürger versucht worden Alternativen für Wohnflächen zu finden. Ich selber nahm auch an einem Workshop teil.
Zu dem Zeitpunkt wurde beschlossen den Antrag auf ein vereinfachtes Verfahren, nach § 13 BauGB aufzustellen. Da dieses nach Prüfung der zuständigen Stellen nicht anwendbar ist wäre auch hiermit die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet, mit jeder anderen anzukaufenden Fläche gleichzusetzen.
Nach meiner Meinung wurde nach Alternativen nicht wirklich gesucht. Mit dem zu erwartenden Kostenanteil zum Kauf von privaten Grundstücken, der Erschließung und den Ausbau der zuführenden Straßen gäbe es sicherlich noch mehr Möglichkeiten zusammen hängende Bauflächen in Niemegk aufzutun.
Sollten in der geplanten Bauphase Grundstücke nicht angekauft werden besteht auch die Gefahr das, der dann noch vorhandene Baumbestand unter den kräftigen Westwinden großer Windbruchgefahr ausgesetzt ist. Dieser setzt die Besitzer der verbleibenden Baumbestände unter einen nicht verantwortbaren Druck sich gegen Schadensansprüche zu versichern. Letzendlich wird man sicherlich auch dadurch irgendwie gezwungen werden sein Grundstück in Bauland umzuwandeln und die Bäume zu roden.
Selbst Ausgleichspflanzungen und späteres Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist keine Alternative für eine Komplettrodung von vorhandenen Waldflächen die teilweise mit einem 80 jährigen Baumbestand und viele aufstrebenden Unterholzarten von Laubbäumen bewachsen sind.
Dadurch das die Waldflächen keiner intensiven Waldwirtschaft unterliegen hat sich ein Biotop entwickelt in dem auch viele geschützte und schützenswerte Arten ein zu Hause gefunden haben. So nehmen Kröten ihren Wanderweg durch dieses Gebiet um die Gewässer zur Erhaltung ihrer Art zu erreichen, auch Fledermäuse die an den Wald nahen Straßenlampen nach Insekten jagen sind regelmäßig zu beobachten. Es ist anzunehmen das die Fledermäuse auch die Baumhöhlen und Ritzen im Todholz für die Überwinterung nutzen.
Mir ist auch aufgefallen das der Einfluss der Windräder durch die Waldrodung auf das geplante Wohngebiet nicht berücksichtigt wurde. Bis jetzt ist man Am Weinberg von störenden Geräuschen durch die Windkraftanlagen verschont geblieben.
Dieses wird sich sicherlich mit der Ausführung der geplanten Maßnahmen verändern.
Durch die Umwandlung in ein reines Wohngebiet würde auch mein hier ausgeübtes Gewerbe, das jetzt schon 25 Jahre an dem Standort besteht, keine Daseinsberechtigung mehr haben. Denn in dem Planungsentwurf ist für den Verbleib der Firma keine Handlungsfähigkeit vorgesehen.
Meine betriebliche Existenz und der Arbeitsplatz von zur Zeit 2 Mitarbeitern wäre nicht mehr vorhanden!
Ich gehe davon aus, das der alte Flächennutzungsplan für das Gebiet Am Weinberg bestehen bleibt und dem Bürgerwillen Rechnung getragen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Stellungnahme #1009
Zur Firma RIBOTH Gesellschaft zur Herstellung von Hygiene- und Kosmetikartikeln mbH, Mühlenfließ erfolgte bereits 2022 eine Löschungsankündigung beim Amtsgericht Potsdam.
Stellungnahme #1003
Laut Vorplanung FNP für Niemegk ist die eventuell geplante Umgehungsstraße eingezeichnet. Sie soll ja die B102 und Hohenwerbig verbinden.
Somit liegt Pflügkuffer Weg am nahesten zu Niemegk (Zugang).
Darum würde ich vorschlagen das Erholungsgebiet (eigentlich alle 3 = Sauanger = Wendemark = Pflügkuffer Weg) als Baugebiet = Bauland mit einzuplanen.
Pflügkuffer Weg bis Jüterboger Str. als Bauerwartungsland. Anschlüsse wie Strom + H2O liegen an, Abwasser sindneue gelegt zur Abholung an der Grundstücksgrenze.
FFW, Post, Krankentransporte sind zugänglich.
Eine planerische Überlegung ist es wert.
Stellungnahme #1001
Die derzeit in Grabow ausgewiesene Wohnbaufläche ist in eine gemischte Baufläche umzuwandeln.
Stellungnahme #M1002
Hallo,
der Sportplatz ist im FNP nicht richtig eingetragen. In der angefügt Abbildung ist der Hinweis farblich markiert. Ich bitte dies zu berücksichtigen und zu ändern.
VG