vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnhaus an der Schacksdorfer Straße" der Stadt Finsterwalde

Finsterwalde

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 8 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Finsterwalde

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Finsterwalde hat in ihrer Sitzung vom 23.02.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnhaus an der Schacksdorfer Straße“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich am südöstlichen Stadtrand, nördlich der Schacksdorfer Straße in Finsterwalde sowie westlich der Gartenanlage in der Grenzstraße und umfasst mit ca. 0,12 ha einen Teilbereich des Flurstückes 328 der Flur 18 in der Gemarkung Finsterwalde.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung von Baurecht für ein eingeschossiges Einfamilienhaus.

Die frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung fand durch Veröffentlichung im Internet sowie zusätzlich durch Auslegung der Vorentwurfsplanung vom 04.03.2024 bis einschließlich 22.03.2024 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde vom 23.02.2024 bis einschließlich 22.03.2024 durchgeführt.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Finsterwalde hat in ihrer Sitzung vom 25.09.2024 die öffentliche Auslegung des Planentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) „Wohnhaus an der Schacksdorfer Straße“ inklusive Begründung mit Umweltbericht beschlossen.

Stadtverwaltung Finsterwalde

Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr

Susan Schüler

Schloßstraße 7/8

03238 Finsterwalde

Tel.: 03531 783 900

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