Beteiligung gemäß § 3 Absatz 2 ff. Baugsetzbuch (BauGB) sowie gemäß § 4 Absatz 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans "Wohngebiet Storchenweg"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 35 Tage –durchführende Organisation
Stadt Storkow (Mark) HauptamtAm 29. Februar 2024 hatte die Stadtverordnetenversammlung zunächst die Aufstellung ei-nes vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB "Wohngebiet Stor-chenweg" als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. (Beschluss-Nr. BV/638/2024). Im Rahmen der Beteiligung wurde durch betroffene Behörden der Charakter der Innenentwicklung verneint und die Durch-führung des Regelverfahrens gefordert. Die bereits durchgeführten Beteiligungen der Öf-fentlichkeit, Behörden und Nachbargemeinden werden daher als frühzeitige Beteiligung gewertet.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.06.2025 den Entwurf samt Begründung (Fassung vom 07.05.2025) des Bebauungsplanes gebilligt und diesen zur Be-teiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet/ Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange so-wie Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. BV/099/202).
Geltungsbereich der Planung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Gesamtfläche von etwa 0,3 Hek-tar. Er beinhaltet die Flurstücke 57, 58/1, 67/3 sowie anteilig das Flurstück 59/1 der Flur 26, Gemarkung Storkow. Er befindet sich im zentralsüdlichen Bereich des Stadtgebiets von Storkow, rund 700 Meter südlich des historischen Stadtkerns.
Das Plangebiet wird räumlich im Nordosten und Südosten durch die bestehende WohnWohnbebauung entlang der Rudolf-Breitscheid-Straße begrenzt. Im Südwesten durch die Bahnstrecke sowie die Straße „Am Vogelsang“ abgegrenzt. Im Nordwesten schließt das Gebiet an derzeit unbebaute Grundstücke an, hinter denen sich die Wohnbebauung am Fasanenweg anschließt.
Darstellung im Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan wird der Geltungsbereich als Wohnbaufläche dargestellt. Der Be-bauungsplan kann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Ziele der Planung
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans „Wohngebiet Storchenweg“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnbebauung, die Siche-rung der Erschließung und die Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und Natur-schutzes sowie der Landschaftspflege. Gemäß dem städtebaulichen Konzept ist die Er-richtung eines dreigeschossigen Wohngebäudes beabsichtigt, bestehend aus zwei Haupt-baukörpern mit Verbinder mit insgesamt 24 Wohneinheiten. Es sind keine Wohnungen mit mehr als 100 m² Wohnfläche vorgesehen. Die Geschosse sind über Fahrstühle erschlos-sen, die Wohneinheiten werden seniorengerecht ausgeführt. Weiterhin sind untergeordnete Begegnungs- bzw. Gemeinschafts- sowie Abstellräume, insbesondere für Fahrräder, Roll-stühle, Rollatoren und Kinderwagen vorgesehen. Es ist von einem Mindestanteil an Alten-wohnungen von 50% auszugehen. Nicht störende Gewerbe sind zulässig.
Die Einsichtnahme ist nach persönlicher Vereinbarung auch außerhalb der Dienstzeit mög-lich. Während der Auslegungsfrist zum Entwurf wird jedermann Gelegenheit gegeben, Stellungnahmen schriftlich:
per Post: Stadt Storkow (Mark)
Bauamt
Rudolf-Breitscheid-Straße 74
15859 Storkow (Mark)
per E-Mail: bauamt@storkow.de
per FAX: 033678 68-444
abzugeben.
Wir bitten Sie Ihre Stellungnahme per E-Mail und/ oder per Post an:
Edel-Projekt GbR
Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung
Altstadt 10
15517 Fürstenwalde
kontakt@edel-projekt.de
zu senden.
Bei Nachfragen stehen Ihnen gerne Herr Braun (Stadt Storkow (Mark), Bauamt, Tel.: 033678 - 68 413) oder Herr Edel (Planungsbüro Edel-Projekt GbR, Tel. 03361-376 586) zur Verfügung.