Bebauungsplan Nr. 186 "Windpark Groß Glienicke Nord-Ost" sowie Flächennutzungsplan-Änderung "Windpark Groß Glienicke Nord-Ost" (35/24)

Berlin

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 22 Tage  

durchführende Organisation

Landeshauptstadt Potsdam

Der konsequente Ausbau erneuerbarer Energien ist ein zentraler Baustein der Potsdamer Klimastrategie. Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, künftig die Spiel-räume, die durch die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ermöglicht werden, im Sinne einer nachhaltigen und CO2-neutralen Energiegewinnung auszugestalten. Dazu bietet sich die Energiegewinnung aus solarer Strahlungsenergie ebenso an wie aus Windenergie.

Um diese Ziele zu erreichen, hat die Landeshauptstadt Potsdam eine Potenzialflächenanalyse durchgeführt, auf dessen Grundlage, die Vorhabenträgerin „Energie und Wasser Potsdam GmbH“ nun die Errichtung von Windkraftanlagen auf einer Fläche von ca. 60 ha am nordöstlichen Rand des Ortsteils Groß Glienicke plant.

Da sich das Vorhaben nicht aus dem geltenden Planungsrecht entwickeln lässt, bedarf es der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens und somit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 186 „Windpark Groß Glienicke Nord-Ost“. Da der Bebauungsplan jedoch nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden kann, soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan der Stadt Potsdam im beschriebenen Geltungsbereich geändert werden.

Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung
Bereich Stadtraum Nord

Herr Preusche
Tel.: 0331-289 2535

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr 
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)

E-Mail: stadtraum-nord@rathaus.potsdam.de

Zusätzliche Möglichkeit zur Einsichtnahme:

Die Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind, können während des oben
genannten Zeitraums bei der Landeshauptstadt Potsdam

Fachbereich Stadtplanung 
Bereich Stadtraum Nord
Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam
Haus 1, 8. Etage, hinterer Flurbereich
Montag bis Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 7.00 - 14.00 Uhr 
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)
eingesehen werden.

Der konsequente Ausbau erneuerbarer Energien ist ein zentraler Baustein der Potsdamer Klimastrategie. Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, künftig die Spiel-räume, die durch die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ermöglicht werden, im Sinne einer nachhaltigen und CO2-neutralen Energiegewinnung auszugestalten. Dazu bietet sich die Energiegewinnung aus solarer Strahlungsenergie ebenso an wie aus Windenergie.

Um diese Ziele zu erreichen, hat die Landeshauptstadt Potsdam eine Potenzialflächenanalyse durchgeführt, auf dessen Grundlage, die Vorhabenträgerin „Energie und Wasser Potsdam GmbH“ nun die Errichtung von Windkraftanlagen auf einer Fläche von ca. 60 ha am nordöstlichen Rand des Ortsteils Groß Glienicke plant.

Da sich das Vorhaben nicht aus dem geltenden Planungsrecht entwickeln lässt, bedarf es der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens und somit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 186 „Windpark Groß Glienicke Nord-Ost“. Da der Bebauungsplan jedoch nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden kann, soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan der Stadt Potsdam im beschriebenen Geltungsbereich geändert werden.

Landeshauptstadt Potsdam
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Herr Preusche
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dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr 
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)

E-Mail: stadtraum-nord@rathaus.potsdam.de

Zusätzliche Möglichkeit zur Einsichtnahme:

Die Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind, können während des oben
genannten Zeitraums bei der Landeshauptstadt Potsdam

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Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam
Haus 1, 8. Etage, hinterer Flurbereich
Montag bis Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 7.00 - 14.00 Uhr 
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)
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