Entwurf vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Tagespflege / Betreutes Wohnen / Altersgerechtes Wohnen an der Birnenallee in Lebus“ der Stadt Lebus
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
Noch 29 Tage –durchführende Organisation
Amt LebusDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lebus hat in ihrer Sitzung am 14.04.2026 den geänderten Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Tagespflege / Betreutes Wohnen / Altersgerechtes Wohnen an der Birnenallee in Lebus“ der Stadt Lebus, bestehend aus der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP), des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) und der Begründung mit jeweiligen Anlagen in der Fassung vom 16.03.2026 gebilligt.
Der geänderte Planentwurf sieht die neue, d. h. geänderte Konzeption des Vorhabenträgers vor, dass der westliche Straßenabschnitt des geplanten inneren Erschließungsrings in Richtung Westen verschoben wird, so dass auch eine Erschließung von weiteren, westlich angrenzenden Wohngrundstücken (bebaubar nach § 34 BauGB) möglich wird.
Die neu geplante doppelte Erschließung vermeidet, hinsichtlich des schonenden Umgangs mit Grund und Boden, eine Mehrversiegelung durch parallel angelegte, einseitige Erschließungswege. Zudem würde hierdurch die Bundesstraße entlastet werden und die ansonsten einseitige verkehrliche und technische Erschließung könnte optimiert werden.
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