Bebauungsplan "Rechenzentrum"
Verfahrensschritt
Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGBZeitraum
Noch 2 Tage –Institution
Stadt NauenIm Südöstlichen Stadtgebiet der Gemarkung Nauen ist die Entwicklung und Errichtung einer gewerblichen Nutzung mit einer besonderen Zweckbestimmung „Rechenzentrum“ als Sondernutzung geplant. Dementsprechend soll ein Sonstiges Sondergebiet ausgewiesen werden.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Planungsrecht für ein Rechenzentrum über eine Festsetzung Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Rechenzentrum“ einschließlich der ergänzenden Anlagen der Stromerzeugung und Sicherheitsanlagen. Ferner ist eine gesicherte Erschließung des Grundstücks sowie die Anlage von Grünflächen i.S.v. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Bestandteil der Zielsetzungen.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans soll ein Rechenzentrumcampus entwickelt werden, der aus mehreren Rechenzentren-Gebäuden („Modulen“), einem baulich eigenständigen Bürogebäude sowie einem Umspannwerk zur Stromversorgung des Campus besteht.
Der künftige Betreiber maincubes beabsichtigt, einen Wirtschaftsbetrieb mit bis zu 120 Mitarbeitern zu errichten.