Entwurf Bebauungsplan „Windpark Podelzig“, als Ergebnis der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Podelzig – Lebus, hier Gemeinde Podelzig“
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
–durchführende Organisation
Amt LebusDie Gemeindevertretung der Gemeinde Podelzig hat in ihrer Sitzung am 11.12.2025 den Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Podelzig – Lebus, hier Gemeinde Podelzig“ zum Bebauungsplan „Windpark Podelzig“ (Stand November 2025, ergänzt um die Maßnahmen E10 und E11) gebilligt und dessen Veröffentlichung im Internet und durch Offenlage zwecks förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschluss Nr. 27-12/2025).
Die 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Podelzig – Lebus bereitet ein Repowering von acht Windenergieanlagen (WEA) des Bestands-Windparks sowie einer einzelnen Bestands-WEA östlich der B 112, verbunden mit Aufhebung der bisherigen Festsetzungen und Änderung des Geltungsbereichs, vor. Die Planänderung setzt zwei Sondergebiete mit Baugrenzen für fünf WEA fest, wodurch die Anzahl der WEA von derzeit insgesamt neun auf fünf reduziert wird.
Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung (Amt Lebus), Breite Straße 1, 15326 Lebus, Zimmer 118 zu den Sprechzeiten:
Montag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr – 12.30 Uhr und 13.30 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
sowie nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr. 033604 / 44565.