Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "PVA Sonnewalde-Münchhausen" der Stadt Sonnewalde
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 36 Tage –durchführende Organisation
Stadt SonnewaldeFrühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PVA Sonnewalde-Münchhausen“ der Stadt Sonnewalde
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde hat in ihrer Sitzung am 23.09.2026 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PVA Sonnewalde-Münchhausen“ gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 39/2026).
Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage mit den dazugehörigen Nebenanlagen auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen geschaffen werden.
Das Plangebiet befindet sich im Landkreis Elbe-Elster auf dem Gebiet der Stadt Sonnewalde, südlich der Ortslage Münchhausen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 83, 84, 85, 87/1, 87/2 (tlw.), 89, 90, 91, 208 und 209 in der Flur 002 der Gemarkung Münchhausen mit einer Gesamtfläche von etwa 28,95 Hektar gemäß beigefügtem Lageplan.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Begründung und der Umweltbericht werden in der Zeit vom 26.10.2026 bis einschließlich 27.11.2026 im Internet auf folgenden Seiten bereitgestellt:
https://www.stadt-sonnewalde.de/bauleitplanung/liste
https://bb.beteiligung.diplanung.de
und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
Der Öffentlichkeit wird während des Beteiligungszeitraums Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während des Beteiligungszeitraums zu den nachfolgenden Einsichtszeiten in den Räumlichkeiten des Bauamtes der Stadt Sonnewalde, Raum 20.1, Schulstraße 3, 03249 Sonnewalde öffentlich ausgelegt.
Dienstags: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstags: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Freitags: 09.00 - 12.00 Uhr
Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Die Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten nimmt die Stellungnahmen im Auftrag der Stadt Sonnewalde entgegen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Bauamt der Stadt Sonnewalde auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Str. 13, 15537 Erkner, Telefon (0 33 62) 883 61 0, E-Mail: beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflicht bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit bereitgestellt wird.
Sonnewalde, 21.10.2026
gez. Freitag
Bürgermeister
Anlage:
Übersichtsplan Geltungsbereich
Bauamt Stadt Sonnewalde
Herr Heller, Tel. 035323-63115, E-Mail: bauamt@stadt-sonnewalde.de