Flächennutzungsplan Amt Niemegk mit den Gemeinden Mühlenfließ, Planetal und Rabenstein/Fläming sowie die Stadt Niemegk

Niemegk

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 4 Tage  

durchführende Organisation

Amt Niemegk

Das Amt Niemegk mit seinen Gemeinden Mühlenfließ, Planetal und Rabenstein/ Fläming sowie der Stadt Niemegk befindet sich im Landkreis Potsdam-Mittelmark im Land Brandenburg. Es besteht seit 1992.

Rechtswirksame Flächennutzungspläne aus dem Jahr 2008 liegen für die Gemeinde Planetal und die Stadt Niemegk (einschließlich einer Änderung aus dem Jahr 2016) vor. Eingeleitete Flächennutzungsplanverfahren für die Gemeinden Mühlenfließ und Rabenstein/Fläming wurden nicht zum Abschluss geführt und liegen mit Entwurfsständen aus den frühen 2000er Jahren vor.

Zur langfristigen Sicherung einer geordneten und nachhaltigen räumlichen Entwicklung sowie zur Überprüfung und Neuausrichtung der städtebaulichen Zielstellungen beabsichtigt das Amt Niemegk einen neuen Flächennutzungsplan (FNP) für das gesamte Amtsgebiet aufzustellen.

Teile der Darstellungen der vorliegenden wirksamen Flächennutzungspläne als auch der vorhandenen Planentwürfe sind nicht mehr aktuell oder durch die reale Entwicklung überholt. Die Veränderung anhaltender demografischer, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Rahmenbedingungen erfordert eine strategische Neubetrachtung der Flächennutzungsplanung für das gesamte Amtsgebiet, da diese in vielen Bereichen die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde nicht mehr abbilden kann.

Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sollen veränderte Entwicklungsziele und veränderte Rahmenbedingungen in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft, Umwelt und Verkehr in der vorbereitenden Bauleitplanung Berücksichtigung finden. Darüber hinaus haben sich die gesetzlichen und inhaltlichen Rahmenbedingungen auf den Ebenen der räumlichen Planung geändert. Ziel des eingeleiteten Planverfahrens ist die Anpassung der Darstellungen und Inhalte an die fortgeschrittene Entwicklung des Amtsgebiets, die Berücksichtigung und ggf. Überprüfung aktueller Entwicklungsziele der amtsangehörigen Gemeinden und der Stadt Niemegk, neuer Planungen und Konzepte sowie die Anpassung an die geltenden bzw. in Aufstellung befindlichen Ziele und Grundsätze der Raumordnung (Landesentwicklungspläne, Regionalpläne).

Der Amtsausschuss des Amts Niemegk hat in seiner Sitzung am 06. September 2022 den Beschluss über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan gefasst und am 14. November 2022 ortsüblich bekannt gemacht.

Mit der Neuaufstellung des FNP soll die Möglichkeit genutzt werden, die an die zukünftige Raumnutzung gestellten Ansprüche zu erfüllen und zum Ausgleich zu bringen. Dabei müssen insbesondere die Wohnbauflächen- und Gewerbeflächenentwicklung, aber auch die Flächen für Gemeinbedarf, Freizeit und Tourismus oder Einzelhandel und die Flächenanforderungen für die regenerative Energiegewinnung überprüft werden und an aktuelle sich abzeichnende zukünftige Entwicklungen angepasst werden. Hinzu kommen geänderte Ansprüche von Fachplanungen wie etwa der Verkehrsplanung, Infrastrukturplanungen oder des Umwelt- und Naturschutzes.

Zur Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege im Rahmen des Aufstellungs-verfahrens zum Flächennutzungsplan wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt.

Parallel zum Flächennutzungsplanverfahren wird ein Landschaftsplan für das Amt Niemegk aufgestellt, der die angestrebten Ziele zur Sicherung oder Verbesserung von Natur und Landschaft sowie die für diese Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen festlegt, insbesondere weil wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsgebiet eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind der. Der Landschaftsplan dient als Abwägungsmaterial im Rahmen der Flächennutzungsplanaufstellung und bildet die Grundlage für die Bewertung der Umweltverträglichkeit des Flächennutzungsplans im Rahmen der Umweltprüfung.

Herr Grossert

033843-627 40

bauleitplanung@amt-niemegk.de

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Stellungnahme #1003

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Laut Vorplanung FNP für Niemegk ist die eventuell geplante Umgehungsstraße eingezeichnet. Sie soll ja die B102 und Hohenwerbig verbinden.

Somit liegt Pflügkuffer Weg am nahesten zu Niemegk (Zugang).

Darum würde ich vorschlagen das Erholungsgebiet (eigentlich alle 3 = Sauanger = Wendemark = Pflügkuffer Weg) als Baugebiet = Bauland mit einzuplanen.

Pflügkuffer Weg bis Jüterboger Str. als Bauerwartungsland. Anschlüsse wie Strom + H2O liegen an, Abwasser sindneue gelegt zur Abholung an der Grundstücksgrenze.

FFW, Post, Krankentransporte sind zugänglich.

Eine planerische Überlegung ist es wert.

Stellungnahme #1001

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Die derzeit in Grabow ausgewiesene Wohnbaufläche ist in eine gemischte Baufläche umzuwandeln.

Stellungnahme #M1002

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Hallo, 

der Sportplatz ist im FNP nicht richtig eingetragen. In der angefügt Abbildung ist der Hinweis farblich markiert. Ich bitte dies zu berücksichtigen und zu ändern. 

VG

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