Bebauungsplan "Grüner Weg"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 35 Tage –durchführende Organisation
Stadt FinsterwaldeDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Finsterwalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 23.09.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Grüner Weg“ der Stadt Finsterwalde, in der Fassung Juli 2026, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flur 15, Flurstücke 10/2 (teilweise), 481 (teilweise), 482 (teilweise), 698 (teilweise), 712 (teilweise), 783 (teilweise), 459/2, 459/4, 459/5, 468, 469, 474, 475 der Gemarkung Finsterwalde mit ca. 0,58 ha und wird begrenzt:
im Norden: von Gewerbegebiet mit Freiflächenphotovoltaikanlagen sowie Gartennutzungen
im Osten: von Gartennutzung
im Süden: von Wohnbebauung und Gartennutzung
im Westen: von der Kleingartensparte KGV „Eichholzer Straße“
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03238 Finsterwalde
Frau Herrmann, SB Stadtplanung
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