Förmliche Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes "Landschaftsbetrieb Groß Eichholzer Straße 7“
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 28 Tage –durchführende Organisation
Stadt Storkow (Mark) HauptamtAm 03.03.2023 stellte der Vorhabenträger bei der Stadt einen schriftlichen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes (Anlage 1). Der insgesamt ca. 0,9 ha große räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst für den Teilbereich 1 die Flurstücke 53, 54 und 55 sowie für den Teilbereich 2 das Flurstück 222 der Flur 1 der Gemarkung Kehrigk, siehe beigefügten Übersichtsplan (Anlage 2).
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 05.Dezember 2024 mit Beschluss-Nr. BV/043/2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Landwirtschaftsbetrieb Groß Eichholzer Straße 7“, OT Kehrigk bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, sowie der Begründung in der Fassung vom Oktober 2024 beschlossen und zugleich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer öffentlichen Planauslegung des Vorentwurfs für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die zum Vorentwurf vorgebrachten Hinweise und Anregungen aus der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung wurden im angefügten Entwurf, Fassung vom Oktober 2025 zum Bebauungsplan "Landwirtschaftsbetrieb Groß Eichholzer Straße 7"mit eingearbeitet. Der Bebauungsplan ist auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen fortzuführen.
Während der Auslegungsfrist zum Entwurf wird jeder Person Gelegenheit gegeben, Stellungnahmen schriftlich:
per Post:
Stadt Storkow (Mark) Bauamt
Rudolf-Breitscheid-Straße 74
15859 Storkow (Mark)
per E-Mail: bauamt@storkow.de
per FAX: 033678 68-444
oder während der Dienststunden zur Niederschrift abzugeben. Zusätzlich besteht nach Terminvereinbarung die Möglichkeit zur Erörterung der Planung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Landwirtschaftsbetrieb Groß Eichholzer Straße 7“ nicht von Bedeutung ist.