Bebauungsplan Nr. 138 „Am Schlaatz“

Potsdam

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 30 Tage  

durchführende Organisation

Landeshauptstadt Potsdam

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 138 „Am Schlaatz“ der Landeshauptstadt Potsdam

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 06.11.2013 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 138 „Am Schlaatz“ gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen.

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 01.03.2023 beschlossen, dass das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 138 „Am Schlaatz“ fortgeführt wird, dass der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 138 um den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 150 „Am Bisamkiez“ sowie um die Käthe-Kollwitz-Siedlung“ erweitert wird und dass die Planungsziele auf Grundlage des Masterplanes Schlaatz 2030 zu aktualisieren sind.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Gebiet in den folgenden Grenzen:

im Norden:      bis zum Fluss Nuthe 

im Osten:        bis zum Fluss Nuthe und der Straße Am Nuthetal

im Süden:       bis zur Drewitzer Straße, zum Tiroler Damm und der Straße Am Nuthetal

im Westen:      bis zu den Straßen Horstweg und An der Alten Zauche.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 138 „Am Schlaatz“ umfasst die folgenden Flächen der Gemarkung Potsdam:

Flur 9: Flurstücke: 237, 222/4, 236/1 und 238/1

Flur 10: Flurstücke: 217, 218 ,219 ,220, 221, 222, 223, 224, 225, 226, 229, 230, 237, 240, 242, 244, 245, 246, 247, 253, 256,257, 258, 260, 261, 262, 263, 264, 265, 266, 268, 269, 271, 273, 274, 275, 276 , 277, 278, 280, 281, 282, 283, 284, 285, 286, 287, 288, 289, 290, 291, 292, 293, 294, 295, 296, 297, 298, 299, 301, 302, 303, 304, 305, 306, 307, 308, 309, 310, 312, 314, 315, 316, 317, 318, 319, 320, 321, 322, 324, 325, 326, 327, 328, 329, 330, 331, 332, 333, 334, 335, 336, 337, 338, 340, 341, 342, 346, 347, 350, 351, 352, 354, 356, 357, 358, 359, 360, 361, 362, 363, 364, 366, 368, 371, 372, 373, 374, 375, 376, 377, 378, 380, 381, 382, 383, 384, 385, 386, 387, 388, 389, 390, 391, 392, 393, 394, 395, 403, 405, 406, 407, 408, 409, 410, 411, 413, 415, 416, 417, 418, 419, 420, 421, 422, 423, 424, 425, 426, 427, 430, 432, 433, 434, 435, 436, 437, 438, 439, 440, 441 ,442, 443, 444, 445, 446, 447, 448, 449, 450, 451, 452, 453, 454, 455, 456, 457, 458, 459, 460, 462, 463, 464, 466, 467, 468, 469, 470, 471, 472, 473, 474, 475, 476, 477, 478, 479, 480, 481, 482, 483, 485, 487, 488, 492, 493, 495, 496, 497, 498, 499, 500, 503, 504, 505, 506, 507, 508, 511, 512, 513, 514, 515, 516, 518, 519, 520, 521, 522, 523, 524, 525, 528, 529, 530, 531, 532, 533, 534, 535, 538, 539, 540, 542, 543, 545, 547, 550 (teilweise),

551, 552, 554, 555, 556, 557, 558, 559, 560, 561, 562, 563, 564, 566, 567, 568, 569, 570, 571, 572, 573, 576, 577, 579, 580, 581, 582, 583, 584, 585, 586, 209/1, 216/1, 216/2, 216/3, 216/4, 216/5, 216/8, 365/1 und 365/2

Flur 11: Flurstücke: 260, 263, 264, 342, 355, 361 und 379 (teilweise)

Flur 12: Flurstück: 139

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 80,0 ha. Die Lage des Plangebiets ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.

Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung

Ursprünglicher Anlass für den Bebauungsplan Nr. 138 war, dass ein Wohnungsunternehmen die Aufstockung eines Würfelhauses Am Schlaatz um zwei Geschosse beabsichtigte. Mit der baurechtlichen Genehmigung dieser Aufstockung, wäre jedoch der Anspruch auf weitere Aufstockungen anderer Gebäude im Stadtteil sehr wahrscheinlich gewesen und es bestand das Risiko, dass nach einer nicht steuerbaren Beliebigkeit bauliche Entwicklungen zulässig gewesen wären, welche den städtebaulichen und architektonischen Ansprüchen sowie der ganzheitlichen Weiterentwicklung der Großwohnsiedlung nicht gerecht geworden wäre. Um dies zu vermeiden und die Nachverdichtung des Wohnungsbestandes Am Schlaatz zu koordinieren, beschloss die Landeshauptstadt Potsdam am 06.11.2013 den einfachen Bebauungsplan Nr. 138 aufzustellen, um die Zulässigkeit von Aufstockungen und Ergänzungsbauten unter Berücksichtigung des Städtebaus sicher zu steuern, d.h. auf bestimmte Standorte zu beschränken.

Anlass für die Fortführung des Bebauungsplanes Nr. 138, Änderung des räumlichen Geltungsbereiches und Aktualisierung der Planungsziele ist der in den zurückliegenden Jahren erarbeitete „Masterplan Schlaatz_2030“ für den Stadtteil Schlaatz und der Käthe-Kollwitz-Siedlung, welcher auf einem umfangreichen Beteiligungs- und Mitwirkungsprozess und intensiver Zusammenarbeit mit den vor Ort aktiven sozialen Wohnungsunternehmen gestützt ist.

Die Erforderlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 138 ergibt sich zum einen daraus, dass für die Großwohnsiedlung Am Schlaatz und die Käthe-Kollwitz-Siedlung eine geordnete städtebauliche Entwicklung angestrebt wird, die das vorhandene städtebauliche Erscheinungsbild berücksichtigt und eine ganzheitliche Weiterentwicklung in Betracht zieht. Zum anderem sind einzelne Vorhaben aktuell planungsrechtlich nicht zulässig, da diese sich entweder nicht in die Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 BauGB einfügen oder im Außenbereich als nicht privilegiert gemäß § 35 BauGB einzustufen sind.

Planungsziele

Ziel der Planung ist es, im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 138 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Neuordnung und Weiterentwicklung der Großwohnsiedlung Schlaatz und der südlich gelegenen Käthe-Kollwitz-Siedlung zu schaffen. Die mit dem Bebauungsplan verfolgten planerischen Ziele sind:

Schaffung von Planungsrecht für etwa 1.800 Wohneinheiten durch Neubauten, Anbauten und Aufstockungen von Bestandsgebäuden sowie Anbringen von Laubengängen.

Minimierung des ruhenden Verkehrs durch Quartiersgaragen. Die Quartiersgaragen sollen als multifunktionale Stadtteilhubs agieren, die Nutzungen unterschiedlicher Art aufnehmen (z.B. Bürodienstleistungen, Kindertagesstätten, Einzelhandel).

Schaffung von Erschließungs-Loops als Grundgerüst der Gebietserschließung zur Verringerung des Verkehrsaufkommens im Quartier.

Sicherung der erforderlichen versorgungstechnischen, sozialen, wohnungsnahen und grünen Infrastruktur, hier insbesondere das Schlaatzer Wäldchen als Teil des Landschaftsschutzgebietes „Nuthetal-Beelitzer Sander“. Verzahnung des Wäldchens und der Nuthe mit der Schlaatzer Siedlung in Form begrünter Nachbarschaftsbänder.

Schaffung von attraktiven öffentlich nutzbaren Platz- und Straßenräumen.

Für die Belange des Umweltschutzes ist entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit findet am 01.07.2025, um 18:00 Uhr, im Bürgerhaus Am Schlaatz, in Potsdam, Schilfhof 28, zunächst eine Informationsveranstaltung statt.

Die Öffentlichkeit hat im Rahmen dieser Veranstaltung die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Im Anschluss an diese Informationsveranstaltung liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 138 „Am Schlaatz“ einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie ergänzender Unterlagen öffentlich aus.

Während der frühzeitigen Beteiligung wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt vom 30.06. bis einschließlich 01.08.2025

Die Unterlagen, die Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind, können während des oben genannten Zeitraums im Internet unter

https://bb.beteiligung.diplanung.de/plaene/landeshauptstadt-potsdam sowie unter https://www.potsdam.de/de/Bauleitplanung eingesehen werden.


Landeshauptstadt Potsdam

Fachbereich Stadtplanung

Bereich Stadtraum Süd-Ost

Herr Schwarz

Tel.: 0331-289 3246

E-Mail: stadtraum-sued-ost@rathaus.potsdam.de

Internetlink: https://www.potsdam.de/de/Bauleitplanung

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