Entwurf des Bebauungsplans Nr. 19 "Waldstraße Ost" - Stadt Teupitz
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
–durchführende Organisation
Amt SchenkenländchenDas Plangebiet des beabsichtigten B-Plans „Waldstraße Ost“ der Stadt Teupitz ist am östlichen Ende der Waldstraße, unmittelbar an der dort gelegenen Wendeanlage gelegen.
Die Plangebietsfläche, gelegen in unmittelbarem Siedlungsanschluss der Bebauung entlang der Waldstraße ist brachliegende Fläche. Aufgrund ihrer Lage in unmittelbarem Siedlungsanschluss bietet die Fläche städtebauliches und nutzungsstrukturelles Potenzial für das bestehende Ansiedlungsbegehren und dem daraus resultierenden Wohnungsbedarf.
Nach den Maßgaben der Schonung von wertvolleren Außenbereichsflächen ist in unmittelbarem Anschluss an das Siedlungsgebiet der Stadt Teupitz Baulandbereitstellung für Wohnnutzung möglich. Hierfür bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplans.
Mit der Aufstellung des B-Plans „Waldstraße Ost“ ist die planerische Vorbereitung einer brachliegenden Fläche beabsichtigt. Im räumlichen Zusammenhang zum vorhandenen Siedlungsgebiet ist beabsichtigt, den Ortsteil als Lebensmittelpunkt „Wohnen“ weiter zu sichern und bedarfsgerecht zu entwickeln.
Die Einwohnerzahl der Stadt Teupitz war in den letzten Jahren stetig steigend. Infolge der Eröffnung des Flughafens BER und mehrerer bedeutender Industrieunternehmen im südlichen Brandenburg wird sich der Wachstumsdruck über den Metropolenraum Berlins hinaus auch in den Kommunen des weiteren Metropolenraums in den kommenden Jahren weiter erhöhen.
Die Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung ist wesentliches Erfordernis bei der Steuerung der gesamtkommunalen Entwicklung. Die Umsetzung der mit vorliegender Planung beabsichtigten Vorhaben liegt aufgrund des bestehenden und künftigen Bedarfs im wesentlichen öffentlichen Interesse und steht in Übereinkunft mit den in §1 BauGB definierten Aufgaben und Grundsätzen der Bauleitplanung.
Ziel der Planaufstellung ist es, für die kommunale Entwicklung vorhandenes Potenzial durch Maßnahmen der Innenentwicklung, vorliegend i.V.m. der zulässigen Einbeziehung von Außenbereichsflächen zu aktivieren, den Ansiedlungswünschen Rechnung zu tragen und das Plangebiet in seiner künftigen Struktur in die umgebenden städtebaulichen Bereiche zu integrieren.
Amt Schenkenländchen
Der Amtsdirektor
Markt 9
15755 Teupitz
Herr Dennis Noch
Sachbearbeiter Bauamt
Bauverwaltung/Bauleitplanung
Tel.: 033766/ 689 29
Mail: dennis.noch@amt-schenkenlaendchen.de