Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Friesack, Wohnplatz Fliederhorst für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet „Biohof Fliederhorst
Friesack
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 37 Tage –durchführende Organisation
Amt FriesackFür den Standort Fliederhorst soll ein Biohof-Projekt mit einigen Besucherattraktionen mittels eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans planungsrechtlich ermöglicht werden. Da der wirksame Flächennutzungsplan von 2009 im Plangebiet Flächen für Landwirtschaft vorsieht, wird der Bebauungsplan nicht vom Flächennutzungsplan vorbereitet. Der Flächennutzungsplan ist in diesem Teilbereich zu ändern.
Herr Polkowski