11. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Finsterwalde
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 35 Tage –durchführende Organisation
Stadt FinsterwaldeDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Finsterwalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 24.02.2021 die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Grüner Weg“ und am 25.06.2025 die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gartenweg am Westplatz“ eingeleitet.
Die Aufstellungsbeschlüsse wurden im „Amtsblatt für die Stadt Finsterwalde“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
Die nun vorliegende 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Finsterwalde beinhaltet aufgrund des räumlichen Zusammenhangs beide Bebauungspläne „Gartenweg am Westplatz“ und „Grüner Weg“ und zusätzlich Flächen der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplans „Südlich Brunnenstraße“.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes werden die folgenden allgemeinen Planungsziele angestrebt: Darstellung einer Wohnbaufläche nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO.
Stadtverwaltung Finsterwalde
Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde
Frau Herrmann, SB Stadtplanung
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