Bebauungsplan Nr. 108 „Gewerbegebiet An der alten Ziegelei“

Spremberg

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 39 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Spremberg

Die vorhandenen baulichen Anlagen der ehemaligen Ziegelei werden seit mehreren Jahren zu Logistik- und Lagerzwecken genutzt. Im Zuge des dafür erforderlichen Baugenehmigungsverfahrens wurde durch die untere Bauaufsicht empfohlen, für eine über den Bestandschutz hinausgehende bauliche Entwicklung einen Bebauungsplan aufzustellen. Da die Nachfrage nach Lagerkapazitäten am Standort des Industrieparks stetig anwächst, sollen dafür die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Darüber hinaus ist es ein Ziel der Planung, die städtebaulich ungeordnete Situation des Eckbereiches Dresdner Chaussee/ Straße An der alten Ziegelei neu zu ordnen. Unter Würdigung der bestehenden Verhältnisse soll sich eine Neubebauung weitestgehend in die Umgebung einfügen. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird ein Gewerbegebiet (GE im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung - BauNVO) und ein Mischgebiet (MI im Sinne des § 6 Baunutzungsverordnung - BauNVO) festgesetzt. Damit werden die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die weitere Entwicklung des Gebietes geschaffen.

Hierfür ist die Erarbeitung eines Bebauungsplanes im Rahmen eines 'normalen' Verfahrens nach § 2 Abs. 1 BauGB beabsichtigt. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt.

In der parallel zu führenden Änderung des Flächennutzungsplans ist eine Anpassung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

Stadt Spremberg/Grodk:
Fachbereich Planen und Bauen, SG Stadtplanung
Frau Wolf
Tel. 03563/340-580; c.wolf@stadt-spremberg.de
Frau Mocker
Tel. 03563/340-588; j.mocker@stadt-spremberg.de

mks Architekten-Ingenieure GmbH
Herr Krone
Tel. 03563/347-207; f.krone@mks-ai.de

Die vorhandenen baulichen Anlagen der ehemaligen Ziegelei werden seit mehreren Jahren zu Logistik- und Lagerzwecken genutzt. Im Zuge des dafür erforderlichen Baugenehmigungsverfahrens wurde durch die untere Bauaufsicht empfohlen, für eine über den Bestandschutz hinausgehende bauliche Entwicklung einen Bebauungsplan aufzustellen. Da die Nachfrage nach Lagerkapazitäten am Standort des Industrieparks stetig anwächst, sollen dafür die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Darüber hinaus ist es ein Ziel der Planung, die städtebaulich ungeordnete Situation des Eckbereiches Dresdner Chaussee/ Straße An der alten Ziegelei neu zu ordnen. Unter Würdigung der bestehenden Verhältnisse soll sich eine Neubebauung weitestgehend in die Umgebung einfügen. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird ein Gewerbegebiet (GE im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung - BauNVO) und ein Mischgebiet (MI im Sinne des § 6 Baunutzungsverordnung - BauNVO) festgesetzt. Damit werden die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die weitere Entwicklung des Gebietes geschaffen.

Hierfür ist die Erarbeitung eines Bebauungsplanes im Rahmen eines 'normalen' Verfahrens nach § 2 Abs. 1 BauGB beabsichtigt. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt.

In der parallel zu führenden Änderung des Flächennutzungsplans ist eine Anpassung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

Stadt Spremberg/Grodk:
Fachbereich Planen und Bauen, SG Stadtplanung
Frau Wolf
Tel. 03563/340-580; c.wolf@stadt-spremberg.de
Frau Mocker
Tel. 03563/340-588; j.mocker@stadt-spremberg.de

mks Architekten-Ingenieure GmbH
Herr Krone
Tel. 03563/347-207; f.krone@mks-ai.de

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: