10. Änderung der 1.Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Heideblick

Heideblick

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

durchführende Organisation

Gemeinde Heideblick

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick hat in öffentlicher Sitzung am 14.10.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans gefasst (Beschluss-Nr. 035/24-02). Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig durch Veröffentlichung des Vorentwurfs im Zeitraum vom 02.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025 informiert. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.04.2025 aufgefordert, bis zum 06.06.2025 eine Stellungnahme abzugeben.

Mit dem Beschluss vom 03.11.2025 der Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick (Beschluss-Nr. 035/24-02.2) wurden die Entwurfsunterlagen der 10. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

E-Mailadresse: gemeinde@heideblick.de

Postanschrift:   Gemeindeverwaltung Heideblick, -Bauamt-,

Luckauer Straße 61 in 15926 Heideblick OT Langengrassau

Fax:                 035454 88188

Telefon:            035454 8810

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick hat in öffentlicher Sitzung am 14.10.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans gefasst (Beschluss-Nr. 035/24-02). Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig durch Veröffentlichung des Vorentwurfs im Zeitraum vom 02.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025 informiert. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.04.2025 aufgefordert, bis zum 06.06.2025 eine Stellungnahme abzugeben.

Mit dem Beschluss vom 03.11.2025 der Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick (Beschluss-Nr. 035/24-02.2) wurden die Entwurfsunterlagen der 10. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

E-Mailadresse: gemeinde@heideblick.de

Postanschrift:   Gemeindeverwaltung Heideblick, -Bauamt-,

Luckauer Straße 61 in 15926 Heideblick OT Langengrassau

Fax:                 035454 88188

Telefon:            035454 8810

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: