Entwurf Bebauungsplan „Windpark Lebus“, als Ergebnis der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Podelzig – Lebus, hier Stadt Lebus“
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 36 Tage –durchführende Organisation
Amt LebusDie Stadtverordnetenversammlung Lebus hat in ihrer Sitzung am 14.04.2026 den Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Podelzig – Lebus, hier Stadt Lebus“ zum Bebauungsplan „Windpark Lebus“ (Stand Februar 2026) gebilligt und dessen Veröffentlichung im Internet und Offenlage zwecks förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschluss Nr. 15-04/2026).
Die 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Podelzig – Lebus, hier Stadt Lebus“ bereitet ein Repowering der Windenergieanlagen (WEA) des Bestands-Windparks vor mit Aufhebung der bisherigen Festsetzungen und Änderung des Geltungsbereichs. Die Planänderung setzt ein Sondergebiet fest mit Baugrenzen für fünf WEA, wodurch die Anzahl der WEA von derzeit sechs auf fünf reduziert wird.
Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung (Amt Lebus), Breite Straße 1, 15326 Lebus, Zimmer 118 zu den Sprechzeiten:
Montag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr – 12.30 Uhr und 13.30 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
sowie nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr. 033604 / 44565.