Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Neu Boston 3“
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
Noch 27 Tage –durchführende Organisation
Stadt Storkow (Mark) HauptamtDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) hat in ihrer Sitzung am 29. Februar 2024 die Auslegung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB, beschlossen (Beschluss-Nr. BV/637/2023). Im Ergebnis der Auslegung des Entwurfs ergaben sich Änderungen zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neu Boston 3“. Die Änderungen bestehen unter anderem in:
• Wegfall des Knotenpunktes (K1) als Verbindung von der Landesstraße L23 und der Planstraße 4
• Veränderte Straßenführung der Planstraße 4
• Errichtung eines Wendehammers Planstraße 4 auf Höhe des Umspannwerks
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) hat daher weiterhin in ihrer Sitzung am 03. April 2025 den erneuten Entwurf samt Begründung (Fassung vom März 2025) zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neu Boston 3“ gebilligt und diesen zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet / Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch sowie zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch bestimmt (Beschluss-Nr. BV/085/2025).
Geltungsbereich der Planung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Neu Boston 3“ (Plangebiet) umfasst zwei voneinander getrennte Teilflächen am nordwestlichen Rand der Ortslage Storkow in den Fluren 4 und 5 der Gemarkung Storkow. Beide schließen unmittelbar nordwestlich an die äußeren Grenzen des größten vorhandenen Gewerbegebiets der Stadt ‚Neu Boston‘ (Bebauungspläne Neu Boston 1 und 2) an.Der südliche, etwa 18,9 ha umfassende Teilbereich A grenzt im Süden an die Landesstraße L 23 (Kummersdorfer Straße), die die Verbindung zum etwa 8 km entfernten Autobahnanschluss Storkow herstellt. Die westliche Grenze zum Landschaftsraum bildet der lediglich mit einzelnen Wohngebäuden angebaute Weg zum Lebbiner See, der abknickend zum Ortsteil Neu Boston weiterführt. Im Norden bildet die nicht ausgebaute Neu-Bostoner Straße die Grenze des Plangebiets gegenüber den anschließenden Landwirtschaftsflächen. Im Osten grenzt das Plangebiet jenseits eines geradlinig verlaufenden Abzugsgrabens an das vorhandene Gewerbegebiet Neu Boston 1, das dort teilweise noch unbebaut ist,teilweise durch die Parkplätze des Freizeitparks „Irrlandia“ eingenommen wird. Der nördliche, etwa 10,4 ha große Teilbereich B schließt im Südwesten und Südosten unmittelbar an das bestehende Gewerbegebiet mit der ausgebauten Lebbiner Straße an. Die nord-westliche Grenze bildet das Kleingewässer Nr. 58284640101 (Rieploser Fließ). Im Nordosten endet das Plangebiet am bzw. kurz vor dem Kleinen Storkower Stadtforst.
Ziele der Planung / Darstellung im Flächennutzungsplan
In dem Plangebiet wird die Errichtung Gewerbe- und Industrieflächen am Gewerbegebiet Neu Boston geplant. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden folgende Planungsziele verfolgt:
• Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen
• Sicherung der Erschließung
• Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Das Planungsverfahren sieht die anschließende Realisierung des Gewerbegebiets, einschließlich der Grundstücksneuordnung, der Erschließung (Straßenbau, Niederschlagsentwässerung, Ver- und Entsorgung) und der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen vor. Der Flächennutzungsplan (FNP) für das Gebiet der Kernstadt Storkow (Mark) (ohne Ortsteile), rechtswirksam seit dem 24.7.1997, stellt in seiner dritten Änderung, rechtswirksam seit dem 4.6.2015, das Plangebiet als gewerbliche Baufläche dar. Ausgenommen davon ist einetwa 50 m breiter Randstreifen im Teilgebiet A entlang des Weges zum Lebbiner See, der bereits in der Ursprungsfassung des FNP als Fläche für „Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen entsprechend Landschaftsplan“ dargestellt war. Die im südlichen Randbereich des Teilgebiets A verlaufende 110kV-Leitung wird nachrichtlich übernommen. Zuvor war bereits mit der zweiten Änderung des Flächennutzungsplans die Fläche zwischen den Teilgebieten A und B (nördlich der Neu Bostoner Straße) als gewerbliche Baufläche dargestellt worden. Die südöstlich angrenzenden Flächen waren bereits in der Ursprungsfassung des FNP als gewerbliche Bauflächen enthalten.
Zur Erörterung der Unterlagen und bei Rückfragen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Neu Boston 3“ stehen Ihnen von der Stadt Storkow (Mark) Herr Braun und vom Planungsbüro regioteam, das den Bebauungsplan erarbeitet, Herr Witka gerne zur Verfügung.
Die Kontaktdaten hierzu lauten:
- Herr Dominik Braun (033678 / 68-413; braun@storkow.de); oder Bauamt der Stadt Storkow (Mark), Rudolf-Breitscheid-Straße 74, 15859 Storkow (Mark)
- Herr Benedikt Witka (030 / 789594-51; witka@regioteam-berlin.de)
Während der Veröffentlichungsfrist kann jedermann Stellung zu den ausgelegten Plänen nehmen. Bevorzugt würde eine elektronische Abgabe der Stellungnahme, über das Beteiligungsportal oder per E-Mail an bauamt@storkow.de, schriftlich per Brief an die Stadt Storkow (Mark), Rudolf-Breitscheid-Straße 74 in 15859 Storkow (Mark), per Fax an 033678 68444 oder während der Dienststunden zur Niederschrift an der oben genannten Adresse abzugeben. Zusätzlich besteht nach Terminvereinbarung die Möglichkeit zur Erörterung der Planung. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Absatz 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Neu Boston 3“ nicht von Bedeutung ist.