Bebauungsplan RA 29-1 "Nördlich der Bücker-Werke / Straße Am Flugfeld" - Beteiligung zum Entwurf

Rangsdorf

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Gemeinde Rangsdorf

Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 25.02.2025 beschlossen, den Bebauungsplan RA 29‑1 „Nördlich der Bücker-Werke / Straße Am Flugfeld“ mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und den Aufstellungsbeschluss bekanntzumachen (Beschluss-Nummer BV/2025/136). Am 31.03.2025 wurde der Beschluss im Amtsblatt für die Gemeinde Rangsdorf Nr. 11/2025 bekanntgegeben.

Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden zum Vorentwurf im Zeitraum vom 22.04.2025 bis 23.05.2025, wurde nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Entwurf des Bebauungsplanes erarbeitet. Dieser wurde durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf am 18.11.2025 gebilligt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 sowie § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Lage:

Der Geltungsbereich umfasst mit ca. 1,14 ha ein Gebiet, welches sich nördlich der geplanten Oberschule (auf den Flurstücken 1414, Flur 11 und 487, Flur 3) an der künftigen Straße Am Flugfeld (ehemals Nord-Süd-Verbinder), westlich der Bahnlinie etwa auf Höhe des Reihersteges befindet.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Nutzbarmachung der aktuell im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB liegenden Flächen für bauakzessorische Nutzungen der künftigen Oberschule.

Nach § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu veröffentlichen.

Dies erfolgt im Rahmen durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet
(www.rangsdorf.de < Bekanntmachungen & Bürgerbeteiligungen < Bürgerbeteiligungsverfahren bzw. https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/ra29-1-ew) und als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch Auslegung im Rathaus der Gemeinde Rangsdorf.

Die Veröffentlichung erfolgt in der Zeit

vom 14.01.2026 – 13.02.2026.

Die Planunterlagen sind während der Veröffentlichung im Internet über das DiPlan Planungsportal Brandenburg unter

https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/ra29-1-ew

bzw. www.rangsdorf.de < Bekanntmachungen & Bürgerbeteiligungen < Bürgerbeteiligungsverfahren einzusehen.

Als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit erfolgt die Auslegung bei der

                        Gemeinde Rangsdorf - Bauamt

                        Seebadallee 30 in 15834 Rangsdorf (Rathaus)

                        Raum 2.02 (2. Etage).

Die Einsichtnahme ist während der nachfolgend genannten Dienststunden möglich:

                        Montag                                   8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

                        Dienstag                                 8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

                        Mittwoch                                 8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

                        Donnerstag                             8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

                        Freitag                                    8.00 - 12.00 Uhr.

Auskünfte zu den Unterlagen können auch schriftlich, elektronisch oder telefonisch bei der Gemeinde Rangsdorf eingeholt werden.

Bis zum Ende der Veröffentlichung können Stellungnahmen zur Planung von jedermann in elektronischer Form (z. B. direkt über das DiPlan Planungsportal Brandenburg oder per E-Mail an din-bauleitplanung@gv-rangsdorf.de), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rangsdorf abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung. Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Information über die Datenverarbeitung im Bereich von Bebauungsplanverfahren („Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), die mit ausliegt.

Herr Reder
Gemeinde Rangsdorf
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Telefon: +49 (0) 33708 236-91
Telefax: +49 (0) 33708 236-21
E-Mail: bauleitplanung@gv-rangsdorf.de

Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 25.02.2025 beschlossen, den Bebauungsplan RA 29‑1 „Nördlich der Bücker-Werke / Straße Am Flugfeld“ mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und den Aufstellungsbeschluss bekanntzumachen (Beschluss-Nummer BV/2025/136). Am 31.03.2025 wurde der Beschluss im Amtsblatt für die Gemeinde Rangsdorf Nr. 11/2025 bekanntgegeben.

Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden zum Vorentwurf im Zeitraum vom 22.04.2025 bis 23.05.2025, wurde nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Entwurf des Bebauungsplanes erarbeitet. Dieser wurde durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf am 18.11.2025 gebilligt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 sowie § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Lage:

Der Geltungsbereich umfasst mit ca. 1,14 ha ein Gebiet, welches sich nördlich der geplanten Oberschule (auf den Flurstücken 1414, Flur 11 und 487, Flur 3) an der künftigen Straße Am Flugfeld (ehemals Nord-Süd-Verbinder), westlich der Bahnlinie etwa auf Höhe des Reihersteges befindet.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Nutzbarmachung der aktuell im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB liegenden Flächen für bauakzessorische Nutzungen der künftigen Oberschule.

Nach § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu veröffentlichen.

Dies erfolgt im Rahmen durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet
(www.rangsdorf.de < Bekanntmachungen & Bürgerbeteiligungen < Bürgerbeteiligungsverfahren bzw. https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/ra29-1-ew) und als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch Auslegung im Rathaus der Gemeinde Rangsdorf.

Die Veröffentlichung erfolgt in der Zeit

vom 14.01.2026 – 13.02.2026.

Die Planunterlagen sind während der Veröffentlichung im Internet über das DiPlan Planungsportal Brandenburg unter

https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/ra29-1-ew

bzw. www.rangsdorf.de < Bekanntmachungen & Bürgerbeteiligungen < Bürgerbeteiligungsverfahren einzusehen.

Als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit erfolgt die Auslegung bei der

                        Gemeinde Rangsdorf - Bauamt

                        Seebadallee 30 in 15834 Rangsdorf (Rathaus)

                        Raum 2.02 (2. Etage).

Die Einsichtnahme ist während der nachfolgend genannten Dienststunden möglich:

                        Montag                                   8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

                        Dienstag                                 8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

                        Mittwoch                                 8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

                        Donnerstag                             8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

                        Freitag                                    8.00 - 12.00 Uhr.

Auskünfte zu den Unterlagen können auch schriftlich, elektronisch oder telefonisch bei der Gemeinde Rangsdorf eingeholt werden.

Bis zum Ende der Veröffentlichung können Stellungnahmen zur Planung von jedermann in elektronischer Form (z. B. direkt über das DiPlan Planungsportal Brandenburg oder per E-Mail an din-bauleitplanung@gv-rangsdorf.de), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rangsdorf abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung. Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Information über die Datenverarbeitung im Bereich von Bebauungsplanverfahren („Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), die mit ausliegt.

Herr Reder
Gemeinde Rangsdorf
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Telefon: +49 (0) 33708 236-91
Telefax: +49 (0) 33708 236-21
E-Mail: bauleitplanung@gv-rangsdorf.de

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

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Planunterlagen

Faunistische Standortuntersuchung / Fangergebnisse zur Umsetzung der Artenschutzmaßnahmen