Bebauungsplan Nr. 52/2023 "Trebbiner Straße/ Mühlenstraße" der Stadt Luckenwalde
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 56 Tage –durchführende Organisation
Stadt LuckenwaldeZiel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52/2023 „Trebbiner Straße/ Mühlenstraße“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden zwischen der Bestandsbebauung und der Nuthe zu schaffen. Neben der baulichen Verdichtung des Blockinnenbereiches ist die Weiterentwicklung des Nuthe-Grünzuges maßgebliche Zielstellung.
Der Bebauungsplan umfasst die Fläche der Grundstücke Trebbiner Straße 30 sowie 30 a-d und Mühlenstraße 5, 8 und 9 (Gemarkung Luckenwalde, Flur 1, Flurstücke 71/2, 73, 74, 373, 374 sowie Flur 14, Flurstück 245/3). Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 52/2023 „Trebbiner Straße/ Mühlenstraße“ ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52/2023 „Trebbiner Straße/ Mühlenstraße“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.
Lisa Schley
Tel.: 03371/ 672 354
E-Mail: bauplanung@luckenwalde.de