Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Schulkoppel Rehnsdorf"

Drebkau

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 19 Tage  

durchführende Organisation

Drebkau

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drebkau/Drjowk hat in ihrer Sitzung am 23.04.2024 mit Beschlussnummer 37/2024 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schulkoppel Rehnsdorf" gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen. Der Beschluss wurde im Amtsblatt 12/2024 am 25.05.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Ziel des Vorhabenträgers ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Vereinsgeländes. Es wird ein sonstiges Sondergebiet „Dorfwiese“ gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

Zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom Juli 2025 mit zugehöriger Begründung wird die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer Offenlage durchgeführt.

Frau Menzel-Neumann

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drebkau/Drjowk hat in ihrer Sitzung am 23.04.2024 mit Beschlussnummer 37/2024 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schulkoppel Rehnsdorf" gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen. Der Beschluss wurde im Amtsblatt 12/2024 am 25.05.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Ziel des Vorhabenträgers ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Vereinsgeländes. Es wird ein sonstiges Sondergebiet „Dorfwiese“ gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

Zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom Juli 2025 mit zugehöriger Begründung wird die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer Offenlage durchgeführt.

Frau Menzel-Neumann

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