Bebauungsplan Nr. 48 „Stationsumfeld Birkengrund“ der Stadt Ludwigsfelde, OT Genshagen
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 45 Tage –durchführende Organisation
Stadt LudwigsfeldeDie Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 31.08.2021 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 48 „Stationsumfeld Birkengrund“ ist die Absicht der Stadt Ludwigsfelde, in Kooperation mit dem Landkreis Teltow-Fläming als Aufgabenträger für den ÖPNV und der Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming den Ausbau und die Entwicklung des aktuellen Bahnhaltepunktes Birkengrund hin zu einem Knotenpunkt zukunftsweisender Mobilität vorzunehmen.
Vor dem Hintergrund der sich neu entwickelnden bzw. stetig wachsenden Industrie- und Gewerbestandorte im unmittelbaren Umfeld (Industriepark Ost, Eichspitze 4.0, Brandenburg Park, Preußenpark, Industriepark Birkengrund) sollen die Vorteile der exponierten Lage des Bahnhofs Birkengrund in Verbindung mit der außerordentlich guten verkehrlichen Anbindung dahingehend genutzt werden, um über Verknüpfungen und Feinerschließungen die einzelnen Verkehrsträger des Umweltverbundes mit dem Ziel einer deutlichen Stärkung des ÖPNV-Angebots zusammenzuführen. In Verbindung mit dem Potenzial der aufgrund der gewerblichen und industriellen Entwicklung einhergehenden zusätzlich ein- und auspendelnden Arbeitskräfte, soll mit der Entwicklung eines leistungsfähigen Bahn- und Bushaltepunktes mit angegliederten P+R-Möglichkeiten in Form eines Parkhauses sowie weiterer Straßenverkehrsanlagen ein attraktives Angebot für die „letzte Meile“ geboten werden.
Das wesentliche Planungsziel ist somit die Baurechtschaffung für die Errichtung eines Parkhauses mit angegliederten Servicebereichen sowie weiterer Straßenverkehrsanlagen, die dem Bahnbetrieb und der -nutzung dienen. Mit dem Bebauungsplan werden, neben den bereits bestehenden Flächen für Bahnanlagen, überwiegend Verkehrs- sowie Sondergebietsflächen ausgewiesen.
Da sich das oben beschriebene Bauvorhaben nicht nach § 34 BauGB (Innenentwicklung) entwickeln lässt sowie Teile des Plangebietes zudem im planungsrechtlich definierten Außenbereich liegen, ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes erforderlich. Um die Ziele des Bebauungsplanverfahrens Nr. 48 „Stationsumfeld Birkengrund“ der Stadt Ludwigsfelde, OT Genshagen, rechtskräftig umsetzen zu können, erfolgt zudem die 20. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 48 „Stationsumfeld Birkengrund“ der Stadt Ludwigsfelde, OT Genshagen, im Parallelverfahren.
Herr Eduard Kugel
Tel.: 03378827227
E-Mail: eduard.kugel@ludwigsfelde.de
Stadt Ludwigsfelde
Fachdienst Stadtentwicklung
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