20. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ludwigsfelde für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 48 „Stationsumfeld Birkengrund“ der Stadt Ludwigsfelde, OT Genshagen
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 45 Tage –durchführende Organisation
Stadt LudwigsfeldeDie Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 31.08.2021 in öffentlicher Sitzung die Einleitung und Aufstellung des 20. Änderungsverfahrens des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Ludwigsfelde, 1. Änderung, für den Geltungsbereich des sich ebenfalls in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 48 "Stationsumfeld Birkengrund" der Stadt Ludwigsfelde, OT Genshagen, beschlossen.
Mit der Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ludwigsfelde verfolgt die Stadt Ludwigsfelde die Absicht, in Kooperation mit dem Landkreis Teltow-Fläming als Aufgabenträger für den ÖPNV und der Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming, den Ausbau und die Entwicklung des aktuellen Bahnhaltepunktes Birkengrund hin zu einem Knotenpunkt zukunftsweisender Mobilität vorzunehmen. Diese Planungsabsicht trägt damit zur Durchführung der 2013 vonseiten der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ludwigsfelde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „An der Eichspitze“ bei und stellt einen weiteren Baustein zum Abschluss dieser Maßnahme dar.
Mit der 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ludwigsfelde sollen die planungsrechtlichen Möglichkeiten zur konkreten Baurechtschaffung zur Ertüchtigung und dem weiteren Ausbau des Stationsumfeldes Birkengrund vorbereitet werden um diese im weiteren Verlauf durch die Aufstellung eines Bebauungsplans weiter konkretisieren zu können. Damit sollen die Vorteile der exponierten Lage des Bahnhofs Birkengrund in Verbindung mit der außerordentlich guten verkehrlichen Anbindung dahingehend genutzt werden, um über Verknüpfungen und Feinerschließungen die einzelnen Verkehrsträger des Umweltverbundes mit dem Ziel einer deutlichen Stärkung des ÖPNV-Angebots zusammenzuführen und berücksichtigt damit auch die Bedarfe der sich neu entwickelnden bzw. stetig wachsenden Industrie- und Gewerbestandorten im unmittelbaren Umfeld (Industriepark Ost, Eichspitze 4.0, Brandenburg Park, Preußenpark, Industriepark Birkengrund).
Mit der 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ludwigsfelde werden künftig im westlichen Teilbereich (westlich der bestehenden unterirdischen Ferngasleitung) Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung „P+R“ (Öffentlicher Parkplatz) dargestellt. Im östlichen Teilbereich (östlich der bestehenden unterirdischen Ferngasleitung) wird die südliche Fläche im Umfang von 1,2 ha als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Parkhaus“ dargestellt, während die nördliche Fläche weiterhin als Gemeinbedarfsfläche mit hohem Grünanteil mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ erhalten bleibt.
Herr Eduard Kugel
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Stadt Ludwigsfelde
Fachdienst Stadtentwicklung
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