Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die wiederholte öffentliche Auslegung und Veröffentlichung des Entwurfs Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage Sonnewalde" der Stadt Sonnewade gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde vom 07.07.2026
Der Entwurf des Bebauungsplans "Photovoltaik-Freiflächenanlage Sonnewalde" in der Fassung Mai 2026, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den vorliegenden Fachgutachten und umweltbezogenen Informationen wird im Zeitraum 29.07.2026 bis einschließlich 11.09.2026 wiederholt öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch bei der Stadt Sonnewalde, Schulstraße 3, 03249 Sonnewalde schriftlich eingereicht werden.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage einschließlich der hierfür erforderlichen Nebenanlagen, Erschließungsflächen, Leitungsrechte, Grün- und Maßnahmeflächen. Die Flächen sollen planungsrechtlich insbesondere als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Photovoltaik" gesichert werden.