Bebauungsplan Sarnow Nr. 1 "Wohnen am Buchholzer Weg"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 33 Tage –durchführende Organisation
Stadt PritzwalkIm Gemeindeteil Sarnow des Ortsteils Buchholz der Stadt Pritzwalk hat der Eigentümer der zu überplanenden Fläche bei der Stadt den Antrag gestellt, eine Satzung oder eine Bauleitplanung zu erstellen, die es ermöglicht, im Bereich zwischen dem vorhandenen Innenbereich von Sarnow im Norden und dem Buchholzer Weg sowie der Bahntrasse im Süden eine Wohnbebauung zu ermöglichen. Der Eigentümer hat sich diesbezüglich bereit erklärt, mit der Stadt einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der sicherstellt, dass der Eigentümer alle mit der Bauleitplanung zusammenhängenden Kosten übernimmt.
Im ersten Schritt wurde geprüft, ob über die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB verbindlich Baurecht geschaffen werden kann. Das wäre aber nur möglich gewesen, wenn der östlich im Plangebiet verlaufende Weg auf dem Flurstück 65 und das außerhalb des Plangebietes gelegene Flurstück 66 eine öffentliche Verkehrsfläche wären oder als öffentlicher Weg gewidmet sind. Es hat sich aber herausgestellt, dass die Flurstücke 65 und 66 zwei verschiedenen Eigentümern gehören und es kein Geh- oder Fahrrecht für die Allgemeinheit gibt. Das Begehen dieser Wege durch Einwohner von Sarnow wird nur geduldet, könnte aber rechtlich sofort und jederzeit unterbunden werden.
Daher ist es nun erforderlich einen Bebauungsplan aufzustellen und das Flurstück 65 im Einvernehmen mit dem Eigentümer als private Verkehrsfläche einschließlich Geh- und Fahrrecht für die Allgemeinheit festzusetzten. Dadurch kann über diesen ca. 50 m langen Stichweg vom Buchholzer Weg die Erschließung eines möglicherweise eigenständigen Baugrundstückes im Plangebiet erfolgen.
Stadtverwaltung Pritzwalk
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