Bebauungsplan 03/20 "Businesspark Waltersdorfer Dreieck"

Schönefeld

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 2 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Schönefeld

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld hat am 16.07.2025 den Entwurf zu dem Bebauungsplan Nr. 03/20 "Businesspark Waltersdorfer Dreieck" [BV/257/2025] gebilligt und die förmlichen Beteiligungen beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 03/20 ʺBusinesspark Waltersdorfer Dreieckʺ umfasst eine Fläche von etwa 8,1 ha und befindet sich nördlich der alten Ortslage von Waltersdorf im Autobahndreieck Waltersdorf. Er besteht in der Gemarkung Waltersdorf aus den Flurstücken 537, 539, 700 sowie 945-950 der Flur 1.

Ziel der Planung ist die bauplanungsrechtliche Sicherung eines Gewerbegebietes zur Stärkung des wirtschaftlichen Handlungsschwerpunktes Waltersdorf.

Gemeinde Schönefeld

Dez. II - Bau - und Investorenservice

SG Baurecht und Planung

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