Bebauungsplan E IV „Wohnen am Seelübber See“
hier: formelle Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung hat in öffentlicher Sitzung am 17.10.2024 den
Beschluss über den Entwurf des Bebauungsplanes E IV „Wohnen am Seelübber See“ der Stadt Prenzlau, Ortsteil Seelübbe, und über dessen Veröffentlichung gefasst.
Das Bauleitplanverfahren zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt und zeitgleich veröffentlicht.
Planungsziel: Die Stadt Prenzlau beabsichtigt aufgrund anhaltender Nachfragen nach Baugrundstücken, vorwiegend für die Errichtung von Einfamilienhäusern, Bauplanungsrecht zu schaffen. Neben Erschließungsmaßnahmen im Stadtgebiet Prenzlaus soll auch den Wünschen der Interessenten nach Baugrundstücken in den Ortsteilen, hier Seelübbe, entsprochen werden.
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