Woltersdorf - Bebauungsplan "Rüdersdorfer Straße 44-46" - Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Woltersdorf

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 36 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Woltersdorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf hat in ihrer Sitzung am 15. März 2018 beschlossen, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans "Rüdersdorfer Straße 44-46" sowie zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Woltersdorf im Parallelverfahren einzuleiten (Beschluss-Nr. 205/23/18).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die folgenden Planungsziele angestrebt:

1. Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung brach liegender Flächen

2. Schaffung von Baurecht zur Deckung eines dringenden Wohnraumbedarfs der Bevölkerung auf dem Gelände der ehemaligen Ferienhaussiedlung

3. Schaffung von Baurecht für eine gewerbliche Nachnutzung auf dem Gelände der ehemaligen Ertel-Werft

4. Etablierung einer städtebaulichen Ordnung für eine verträgliche Mischung von Wohnen, Gewerbe, Erholung und Naturschutz. 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan "Rüdersdorfer Straße 44-46" erfolgt im Zeitraum vom 22. Juni 2026 bis 24. Juli 2026.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung oder hier online abgeben.

Robert Gieseler (SG Bauplanungs-/Bauordnungsrecht); E-Mail: gieseler@gemeinde-woltersdorf.de; Tel.: 03362 5869 66

Kerstin Marsand (Amtsleitung); E-Mail: marsand@gemeinde-woltersdorf.de; Tel.: 03362 5869 60

Die öffentliche Auslegung der Unterlagen erfolgt im Bauamt der Gemeindeverwaltung Woltersdorf, Rudolf-Breitscheid-Straße 23 (Rathaus), Zimmer Nr. A 200 und Nr. A 204 (2. OG) während der Dienststunden. Die Dienststunden sind:

montags, mittwochs, donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr, dienstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf hat in ihrer Sitzung am 15. März 2018 beschlossen, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans "Rüdersdorfer Straße 44-46" sowie zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Woltersdorf im Parallelverfahren einzuleiten (Beschluss-Nr. 205/23/18).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die folgenden Planungsziele angestrebt:

1. Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung brach liegender Flächen

2. Schaffung von Baurecht zur Deckung eines dringenden Wohnraumbedarfs der Bevölkerung auf dem Gelände der ehemaligen Ferienhaussiedlung

3. Schaffung von Baurecht für eine gewerbliche Nachnutzung auf dem Gelände der ehemaligen Ertel-Werft

4. Etablierung einer städtebaulichen Ordnung für eine verträgliche Mischung von Wohnen, Gewerbe, Erholung und Naturschutz. 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan "Rüdersdorfer Straße 44-46" erfolgt im Zeitraum vom 22. Juni 2026 bis 24. Juli 2026.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung oder hier online abgeben.

Robert Gieseler (SG Bauplanungs-/Bauordnungsrecht); E-Mail: gieseler@gemeinde-woltersdorf.de; Tel.: 03362 5869 66

Kerstin Marsand (Amtsleitung); E-Mail: marsand@gemeinde-woltersdorf.de; Tel.: 03362 5869 60

Die öffentliche Auslegung der Unterlagen erfolgt im Bauamt der Gemeindeverwaltung Woltersdorf, Rudolf-Breitscheid-Straße 23 (Rathaus), Zimmer Nr. A 200 und Nr. A 204 (2. OG) während der Dienststunden. Die Dienststunden sind:

montags, mittwochs, donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr, dienstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr

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Umweltbericht mit Anlagen

Umweltbericht mit

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  • Baumbestand

  • Baumliste

  • Bericht Biotoptypen

  • Fachbeitrag Fauna

  • Bericht Ersatzmaßnahme Sandtrockenrasen

Umweltbezogene Stellungnahmen

Bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

  1. Landkreis Oder-Spree / Umweltamt (12. März 2020) - Sachgebiet Untere Naturschutzbehörde, Sachgebiet Untere Wasserbehörde, Sachgebiet Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde

  2. Landesbetrieb Forst Brandenburg / Untere Forstbehörde (18. Oktober 2018)

  3. Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR (18. März 2020)

  4. Landesamt für Umwelt (16. März 2020 und 3. April 2020)

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