Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan „PV-Anlage Vietznitz-Friesack“ der Gemeinde Wiesenaue

Friesack

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

durchführende Organisation

Amt Friesack

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiesenaue hat mit Beschluss vom 17.12.2025 den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-Anlage Vietznitz-Friesack“ in der Fassung vom Oktober 2025 einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 3,2 ha und erstreckt sich auf das Flurstück 5/1 sowie auf Teilflächen der Flurstücke 2 und 96, der Gemarkung Vietznitz, Flur 2.Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.Im Ergebnis der durchgeführten Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wurde der Entwurf geändert und um eine untergeordnete Batteriespeicheranlage ergänzt. In diesem Rahmen wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, um die Vermeidung immissionstechnischer Konflikte nachzuweisen. Zudem wurde das Blendgutachten aktualisiert, um auch hier immissionsrechtlichen Konflikten vorzubeugen.Wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt, ist er erneut zu veröffentlichen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen.

Herr Polkowski

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiesenaue hat mit Beschluss vom 17.12.2025 den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-Anlage Vietznitz-Friesack“ in der Fassung vom Oktober 2025 einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 3,2 ha und erstreckt sich auf das Flurstück 5/1 sowie auf Teilflächen der Flurstücke 2 und 96, der Gemarkung Vietznitz, Flur 2.Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.Im Ergebnis der durchgeführten Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wurde der Entwurf geändert und um eine untergeordnete Batteriespeicheranlage ergänzt. In diesem Rahmen wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, um die Vermeidung immissionstechnischer Konflikte nachzuweisen. Zudem wurde das Blendgutachten aktualisiert, um auch hier immissionsrechtlichen Konflikten vorzubeugen.Wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt, ist er erneut zu veröffentlichen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen.

Herr Polkowski

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „PV-Anlage Vietznitz-Friesack“

B-Plan, Begründung, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und Vorhaben- und Erschließungsplan

Umweltbericht weitere naturschutzfachliche Gutachten

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